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13.07.2016

Eva Goldbach – Gesetz zur Änderung der Gemeindehaushaltsverordnung

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Die Feststellungen, die der Rechnungshof in seinem Kommunalbericht betroffen hat, sind schon erheblich. Natürlich haben wir uns das sehr genau angeschaut. Beim Baumanagement und Bauprojektmanagement sind in 20 geprüften Städten Ergebnisverbesserungspotenziale von 10,9 Millionen Euro festgestellt worden. Das ist eine Hausnummer, an der man sehen kann: Da ist noch einiges mehr zu machen.
Konkret geht es um den Ressourceneinsatz. Es geht um Baukostenüberschreitung und um Bauzeitenüberschreitung. Was nach wie vor in den Planungen für größere Investitionen fehlt, gerade für Bauten, ist sicherlich eine Betrachtung der Gesamtkosten – also nicht nur der Investitionskosten, was müssen wir davon ausgeben, um ein Gebäude zu errichten, sondern was kostet das denn im gesamten Lebenszyklus?
Wenn man sich das einmal anschaut, dann ergibt sich ein interessantes Bild. Der Großteil der gesamten Kosten eines Gebäudes entsteht nicht durch die Herstellung, sondern in der gesamten Lebensphase durch die Unterhaltungskosten, Heizkosten, Reinigungskosten usw.
Das heißt, es ist durchaus sinnvoll, diese Betrachtung anzustellen und zu sagen: Wie sehen die Kosten insgesamt aus, bei einer Nutzungsdauer von 30 bis 50 Jahren? Die Investitionsentscheidungen, die heute getroffen werden, müssen genau das mit beachten, um die zukünftigen Haushalte nicht übermäßig zu belasten.
Es gibt jedoch Gründe, warum das in einigen Gemeinden, Kommunalparlamenten oder in den Planungsabteilungen der Verwaltung auf kommunaler Ebene noch nicht so konsequent gemacht wird. Die müssen wir uns einmal genauer anschauen.
Alle hessischen Kommunen haben auf die Doppik umgestellt. Aber das Denken findet noch nicht in der Doppik statt, das Denken an die Abschreibungen: Wir müssen immer den Werteverzehr unseres Anlagevermögens mit betrachten. Wir müssen auch die langfristigen Finanzierungen und die Folgen der Finanzierung betrachten. – Das beginnt er jetzt, und daran müssen wir noch arbeiten.
Zum anderen haben wir kleine Gemeinden, in denen diese Fach- und Sachkompetenz vielleicht gar nicht vorhanden ist. Es kommen immer neue Aufgaben auf die Kommunen, die Verwaltungen zu, gerade bei den Planungen: Ausschreibungen nach Vergaberecht, internationalem, EU-Vergaberecht, deutschem Vergaberecht. Dazu kommen eben diese langfristigen Planungen der Investitionen.
Es gibt aber auch Lösungsansätze. Die könnten darin bestehen, dass in diesem Bereich mehr fremdvergeben wird.
Zum Beispiel hat der Rechnungshof dargestellt, dass in der Stadt Herborn ein relativ hoher Prozentsatz von Fremdvergaben in diesem Bereich stattfindet: 28 Prozent. Die haben aber auch die höchste Umsetzungsquote im Baumanagement, d. h. sie konnten durch diese Fremdvergabe sehr viel umsetzen.
Und für Kommunen ist eine Investitionsentscheidung und das, was im Vorfeld stattfindet, noch einmal etwas anderes als für Private und für Wirtschaftsunternehmen. Herr Hahn, Sie sind Jurist, ich bin Betriebswirtin mit Schwerpunkt Rechnungswesen, und Sie sprachen eben die Investitionsrechnung an. Man kann aber die Investitionsrechnung aus der Privatwirtschaft nicht 1:1 übertragen; denn in der Privatwirtschaft haben wir zukünftige Erträge, die wir mit in die Betrachtung einbeziehen. Bei kommunalen Gebäuden bzw. Investitionen haben wir einen Nutzen, den wir oft nicht einmal quantifizieren oder in Zahlen darlegen können. Deswegen ist es auch viel schwieriger, dort alles zu betrachten: Die Kosten, aber auch den Nutzen, der nicht in Zahlen darstellbar ist. Also müssen wir andere Instrumente finden, mit denen man hier eine vernünftige Betrachtung und Berechnung anstellen kann.
Ich bin sehr dankbar, dass der Innenminister eben dargestellt hat, dass diese Änderung stattfinden soll, und möchte noch kurz auf den Antrag der FDP eingehen. Dort gibt es zwei Probleme, von denen eins schon angesprochen wurde. Zunächst aber besteht ein Problem der Rechtsauffassung. Ich zitiere einmal den Kollegen Greilich aus dem letzten Plenum zum Thema „Lehrerfortbildung“. Dabei ging es um eine Soll-Vorschrift, zu der er Folgendes gesagt hat:
Der Herr Minister wird mir als gelernter Jurist zustimmen: Man sagt flapsig, „soll“ heißt „muss“. Wenn es also keine konkreten Begründungen für Ausnahmen gibt, dann ist das ein Gesetzesbefehl, der strikt zu befolgen ist, und zwar – das sage ich sehr deutlich – auch von der Kultusbürokratie im Lande Hessen.
Das heißt, bei diesem Gesetz sagt die FDP „soll“ heißt „muss“. Es spielt überhaupt keine Rolle: Dieser Gesetzesbefehl ist unbedingt zu befolgen. Hier sagen Sie jetzt, wir müssten aus einem „soll“ ein „muss“ machen, weil es eben zwei ganz unterschiedliche Dinge seien. Das ist eine etwas schwierige, um nicht zu sagen elastische Rechtsauffassung.

Vizepräsidentin Ursula Hammann:

Frau Kollegin, Sie müssen zum Ende kommen.

Eva Goldbach:

Ich komme zum Ende. – Der andere Punkt betrifft die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, der zufolge wir eine Rechtsverordnung, die in ein Ressort gehört, eben nicht durch die Legislative ändern können, ohne das zugrunde liegende Gesetz ebenfalls zu ändern. Das werden wir genau betrachten und ich denke, wir werden uns auch den Entwurf der neuen geänderten Verordnung vom Innenminister genau anschauen und gemeinsam im Ausschuss beraten.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)

Vizepräsidentin Ursula Hammann:

Vielen Dank, Frau Kollegin Goldbach.

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