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23.06.2016
Portraitfoto von Jürgen Frömmrich vor grauem Hintergrund.

Jürgen Frömmrich: Gesetz zu dem Neunzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin Kollegin Wolff ausdrücklich dankbar, dass sie in dieser Debatte abgeschichtet und einmal ein paar Dinge klargezogen hat. Ich will auch gleich auf den Datenschutz eingehen. Es ist ein wichtiger Punkt, der angesprochen worden ist. In der Tat hat der Datenschutzbeauftragte dies in der Ausschusssitzung kritisiert und gesagt, dass dies den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten als Stellungnahme vorgelegen habe. Aber ich will einmal betonen, dass er vorab genau das gesagt hat, was Frau Kollegin Wolff hier angeführt hat. Er hat am Anfang gesagt, er wolle betonen, dass in diesem Staatsvertrag eine Fülle von Verbesserungen im Bereich des Datenschutzes umgesetzt wird und er dies ausdrücklich begrüße. Das kann man nicht einfach wegnuscheln, wenn man hier an einem anderen Punkt Kritik üben will.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)
Ich nehme Kritik ausdrücklich sehr ernst. Es ist aber nicht so, wie es Herr Kollege Rentsch gesagt hat, dass er Herrn Ronellenfitsch noch nie so klar gesehen hätte. Ich finde aufgrund vieler Begegnungen mit dem Datenschutzbeauftragten, dass er immer sehr klar ist, immer sehr genau formuliert und die Rechte des Datenschutzes sehr genau vertritt und durchsetzt. Das hat er auch in diesem Falle getan.
Ich will aber noch einmal daran erinnern: Das haben die Datenschutzbeauftragten der Länder auch getan, als der Staatsvertrag von den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten beraten worden ist. Da gibt es Frau Kraft als Ministerpräsidentin, der das vorgelegen hat; da gibt es Frau Dreyer als Ministerpräsidentin, der das vorgelegen hat; da gibt es Herrn Ramelow als Ministerpräsidenten, dem das vorgelegen hat. Es gab offensichtlich auch innerhalb der Ministerpräsidentenrunde Überlegungen, zu sagen, dass man trotz der Einwendungen der Datenschutzbeauftragten zu der Regelung kommen sollte.
Diese Kritik ist auch beim ersten Staatsvertrag – Frau Kollegin Wolff hat es gerade gesagt – vorgetragen worden. Mittlerweile ist es auch gerichtlich ausgeurteilt, dass die Kritik, die seinerzeit meines Wissens von Gerichten in Rhein-Pfalz und Bayern geäußert wurde, so nicht gesehen worden ist. Gleichwohl will ich hier für mich und meine Fraktion hinterlegen, dass dieses Verfahren aus Erwägungen, die ich gleich erläutern werde, noch einmal akzeptiert werden kann. Aber ich will auch ganz deutlich sagen, dass ich nicht sehe, dass dieses Verfahren zum Regelfall werden sollte und dass es einen regelmäßigen Abgleich der Datenbestände geben kann. Das kann nicht sein, und das will ich hier für zukünftige Debatten ausdrücklich hinterlegen.
Ich will aber noch einmal in Erinnerung rufen, worum es hier geht. Es geht hierbei immerhin darum, dass man, nachdem man ein Gebührensystem vollkommen auf ein Beitragssystem umgestaltet hat, einmalig Daten abgeglichen hat. Jetzt will man noch einmal schauen, ob das, was man an Daten hat, valide ist, ob nachgesteuert werden muss und ob gewisse Leute beim Beitrag einfach durch das Raster fallen. Das hat auch etwas mit Beitragsgerechtigkeit zu tun. Wenn man das einmal kurz beiseiteschiebt, stelle ich fest: Es geht hier immerhin, wenn man die Begründung liest, um 200.000 beitragspflichtige Wohnungen, wo man schätzt, dass es dort Nachsteuerungsbedarf gibt. Daher schaut man dort noch einmal hin.
Es geht auch um ein Gebührenaufkommen bis zum Jahre 2020 von immerhin 750 Millionen Euro. Jetzt kann man sich natürlich hinstellen und sagen: Das interessiert mich erst einmal nicht. Aber spätestens beim nächsten Beitragsstaatsvertrag, den wir hier diskutieren, wird die Frage zu stellen sein, um wie viele Euro, um wie viele Cent wir diese Beiträge erhöhen müssen. Dann weiß ich schon ganz genau, wie die Debatten hier aussehen werden. Von daher sage ich: Das ist eine Ausnahme, um noch einmal zu schauen und zu evaluieren, ob das Datenmaterial, das man hat, ausreicht. Aber dann ist auch Schluss. Wir wollen auf keinen Fall, dass das zur Regel wird.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ich will noch einmal, weil das in dieser Debatte leider unterzugehen droht, sagen: Wir haben hier einen Staatsvertrag, mit dem wir wirklich viele Sachen zum Abschluss bringen können, die über Jahre diskutiert worden sind. Wir werden bei ARD und ZDF ein Jugendangebot implementieren, das ein wirklicher Schritt nach vorne ist. Über Jahre haben wir darüber gestritten und geredet. In diesem Staatsvertrag ist es hinterlegt. Es ist ein guter Schritt. Wir werden im Bereich des Jugendmedienschutzes eine ganze Menge unternehmen. Ich erinnere einmal daran, dass ein Jugendmedienschutzstaatsvertrag seinerzeit am Veto Nordrhein-Westfalens gescheitert ist, dass wir damals eine riesige Debatte gehabt und gefragt haben: Wie organisieren wir das neu? Ich glaube, wir haben das in diesem Staatsvertrag ganz gut hinterlegt. Wir sichern auch – –

Vizepräsidentin Heike Habermann:

Herr Kollege Frömmrich, Sie müssen bitte zum Schluss kommen.

Jürgen Frömmrich:

Ich komme sofort zum Ende. – Wir sichern hiermit auch jugendschutz.net; dazu werden wir Regelungen treffen. Auch im Bereich der Gebühren haben wir nach der Evaluation Senkungen vorgesehen. Das gilt für die Betriebsstätten; das gilt für privilegierte Einrichtungen wie gemeinnützige Einrichtungen, Behinderteneinrichtungen, für die Feuerwehr, die Polizei und für den Zivil- und Katastrophenschutz. Ich finde, das darf bei der Debatte, die wir hier um den Datenschutz zu Recht geführt haben, nicht untergehen. Ich hinterlege das noch einmal: Im Bereich des Datenschutzes werden wir beim nächsten Mal noch genau hinschauen. Das soll nicht der Regelfall werden. Aber ich glaube, insgesamt haben wir einen guten Staatsvertrag. Deswegen werden wir zustimmen.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Vizepräsidentin Heike Habermann:

Vielen Dank.

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