Inhalt

23.06.2016
Portraitfoto von Jürgen Frömmrich vor grauem Hintergrund.

Jürgen Frömmrich: Änderung des Gesetzes über den Hessischen Rundfunk

Herr Präsident, meine sehr verehrte Damen und Herren! Dafür gibt es die Anhörungsverfahren: damit man sich in einer geordneten Weise über die verschiedenen Alternativen oder Vorschläge verständigt. – Das wollen wir gerne tun.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist schon erwähnt worden: Das, was wir Ihnen hier vorlegen, geschieht auf der Grundlage des Urteils des Bundesverfassungsgerichts im Zusammenhang mit der Gremienbesetzung beim ZDF.
Die Vorgaben der Bundesverfassungsrichter wurden inzwischen für das ZDF umgesetzt. Jetzt ist es an uns im Hessischen Landtag, die betreffenden Regelungen auch für den Hessischen Rundfunk zu verankern.
Deshalb enthält dieser Gesetzentwurf Regelungen zu folgenden Punkten – ich will hier kurz drauf eingehen; auch Kollege Schäfer-Gümbel ist kurz auf einige Dinge eingegangen, vielleicht kann man das eine oder andere austauschen.
Erstens die Begrenzung staatlicher und staatsnaher Mitglieder. Außer den entsandten Vertreterinnen und Vertretern der Landesregierung und den gewählten Landtagsabgeordneten dürfen künftig keine Abgeordneten, Regierungsmitglieder, Kommissionsmitglieder, Wahlbeamte, Vertreter der Kommunalen Spitzenverbände oder Parteivorstände den hr-Gremien angehören.
Ich finde, das ist eine gute Regelung. Sie nimmt das auf, was das Bundesverfassungsgericht im Zusammenhang mit dem ZDF geurteilt hat.
(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Im Gesetzentwurf wird geregelt, dass es keine wirtschaftlichen oder sonstigen Interessenkollisionen von Gremienmitgliedern geben darf. Das ist der Tatsache geschuldet, dass wir bei der Transparenz ein wenig Nachholbedarf haben.
Einer sogenannten Versteinerung der Gremien soll begegnet werden. Künftig dürfen Mitglieder maximal drei Amtszeiten im Rundfunkrat und maximal zwei Amtszeiten im Verwaltungsrat bzw. maximal drei Amtszeiten in beiden Gremien zusammen haben. Die bisherige Mitgliedschaft zählt als eine Amtszeit.
Ich glaube, es ist auch wichtig, dass in einem solchen Gremium ab und an ein Wechsel stattfindet. Das ist ein richtiger Ansatz. Ich glaube, es ist gut, dass wir diese Regelung treffen.
(Beifall der Abg. Angela Dorn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))
Es werden Karenzzeiten von 18 Monaten für staatsnahe Personen eingeführt, bevor sie in den Rundfunkrat oder in den Verwaltungsrat entsandt oder gewählt werden dürfen.
Auch das ist eine wichtige Regelung. Das haben wir in anderen Bereichen auch so geregelt: dass man, wenn man solche Ämter, z. B. in der Regierung, begleitet hat, erst einmal ein bisschen ins – ich will es so sagen – Abklingbecken soll, ehe man in ein solches Gremium entsandt wird. Auch das dient der Transparenz, und auch das ist eine gute Regelung.
Wir haben Regelungen zur Transparenz bei der Öffentlichkeit von Rundfunkratssitzungen formuliert, zur Veröffentlichung von Tagesordnungen und Sitzungsergebnissen. Das Thema Bezüge von Intendanten und Direktoren und Nebentätigkeiten war bisher beim Hessischen Rundfunk etwas unterbelichtet. Das ist eine gute Regelung. Es ist für die Gebührenzahlerinnen und -zahler wichtig, dass sie sich darüber informieren können, was denn mit ihrem Geld passiert und wie die Intendanten und die Direktoren bezahlt werden. Auch das ist eine gute Regelung.
Die geschlechterparitätische Besetzung von Rundfunkrat und Verwaltungsrat wird angegangen. Wenn im Rundfunkrat neue Mitglieder benannt werden, muss künftig einem Mann eine Frau und einer Frau ein Mann nachfolgen. Dieser Regelung kann man gut zustimmen.
Ich will nur einmal daran erinnern, dass wir zurzeit 23 Männer und nur sieben Frauen im Rundfunkrat haben. Von diesen sieben Frauen sind vier Frauen vom Hessischen Landtag entsandt. Damit will ich sagen, bei dem Thema Geschlechtergerechtigkeit der Besetzung gibt es bei den Verbänden durchaus noch Luft nach oben.
(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der Abg. Judith Lannert (CDU))
Gleiches gilt für den Verwaltungsrat: Sieben Männer, eine Frau. Die Frau wird von der Belegschaft in den Verwaltungsrat entsandt. Auch da gibt es durchaus genderpolitisch Luft nach oben. Das wollen wir angehen. Das ist eine gute Regelung. Wir rufen auch die Verbände auf, bei den Benennungen ihrer Mitglieder daran zu denken und dem auch Rechnung zu tragen, damit solche Gremien künftig paritätisch von Männern und Frauen besetzt werden.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Im Koalitionsvertrag haben wir vereinbart, dass künftig der Hessische Jugendring – das ist eine wichtige Gruppe, die im Rundfunkrat auch vertreten sein sollte – einen Sitz bekommt, und wir haben uns darauf verständigt, dass neben den christlichen Kirchen und der jüdischen Gemeinde auch die große Gruppe der Muslime in Hessen einen Sitz im Rundfunkrat bekommen sollen. Ich weiß, und der Kollege Schäfer-Gümbel hat es gesagt: Das ist keine leichte Regelung. Deswegen haben wir uns auch dazu entschlossen, das nicht ins Gesetz zu schreiben, sondern es durch eine Verordnung zu regeln.
Denn wir haben in der Tat ein Problem: Wen nehmen Sie? Wen wählen Sie aus? Sie haben als Vorschlag gesagt: Rotation. Wen wollen Sie rotieren lassen? Wen nehmen Sie da?
(Zuruf des Abg. Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD))
Darüber können wir gerne diskutieren. Das ist eine schwierige Lage. Wir sollten uns dafür Zeit nehmen. Auch beim Thema Religionsunterricht in Schulen haben wir dieses Problem gehabt. Auch dort mussten wir eine Lösung finden.
Ich glaube, der leichte Vorschlag zählt da nicht. Deswegen haben wir gesagt, wir wollen das untergesetzlich regeln. Aber dafür gibt es, wie gesagt, letztendlich Anhörungen: damit wir uns alle darüber austauschen.
Die Grundlage, die wir hier gelegt haben, der Gesetzentwurf, den CDU und GRÜNE Ihnen hier vorlegen, ist eine gute Grundlage für die Diskussion. Er greift die Kritikpunkte auf, die im Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum ZDF aufgestellt worden sind. Ich finde, das ist ein guter Gesetzentwurf. Ich freue mich auf die Beratung im Ausschuss.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)

Kontakt