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18.05.2016
Portraitfoto von Marcus Bocklet vor grauem Hintergrund.

Marcus Bocklet: Gräber der Opfer nationalsozialistischer Gewalt als Teil der Erinnerungskultur dauerhaft erhalten

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Kollege Utter, ich danke Ihnen ausdrücklich für Ihre Rede. Sie war sowohl vom Inhalt als auch vom Ton her der Sache angemessen. Herzlichen Dank dafür.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU sowie bei Abgeordneten der SPD, der FDP und der LINKEN – Vizepräsident Frank Lortz übernimmt den Vorsitz.)
Herr Kollege van Ooyen, umso enttäuschter bin ich darüber, wie man sich bei einem Thema, über das man sich in der Sache eigentlich einig ist, noch verstolpern kann und dass man tatsächlich in Streit darüber gerät.
Ich will es einmal so sagen: Es gab in Deutschland und Österreich 40.000 Sinti und Roma; bis zu 25.000 von ihnen sind ermordet worden. Europaweit sind bis zu 500.000 Sinti und Roma dem Rassenwahn zum Opfer gefallen. Es war ein systematischer, geplanter Völkermord. Deshalb steht die Bundesrepublik Deutschland – natürlich auch das Land Hessen – in der besonderen Verantwortung, dieser Opfer zu gedenken. Ich glaube, darüber gibt es in diesem Saal keinen Dissens.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)
Sie haben es schon erwähnt: Wir haben ein Gräbergesetz, das den Erhalt der Gräber von Opfern nationalsozialistischer Gewalt eben nicht ermöglicht. Der Umgang mit den Gräbern von Sinti und Roma ist dort nämlich nicht abgedeckt. Daher hat sich die Hessische Landesregierung in einer Bundesratsinitiative des Themas schon angenommen. Man kann also nicht sagen, dass sich die Hessische Landesregierung da ignorant gezeigt hätte.
Die Hessische Landesregierung hat auch bereits 50.000 Euro zur Verfügung gestellt; der Kollege Utter hat es angesprochen. Schließlich hat die Landesregierung eine Rahmenvereinbarung mit dem Verband Deutscher Sinti und Roma geschlossen, in dem noch einmal der Frage nachgegangen wird, wie man die Gräber am besten erhält und pflegt und somit auch in Zukunft für das Gedenken sichert.
All das ist richtig, und all das ist begonnen worden. Es ist aber noch nicht zu einem befriedigenden Abschluss gekommen. Aber wir unterstützen alles, was erforderlich ist, damit die wenigen Gräber, die noch vorhanden sind, gepflegt werden und erhalten bleiben und wir als Hessen unserer Verantwortung gerecht werden. Wir stellen auch zukünftig Mittel dafür zur Verfügung. Das ist unsere moralische Verantwortung, das ist unsere Pflicht, und das werden wir auch in Regierungshandeln umsetzen.
Deswegen haben wir auch diesen Antrag vorgelegt. Ich glaube, er enthält genau das, was er enthalten muss, nämlich dass wir eine Verantwortung haben, dass wir mit der Arbeit begonnen haben und dass wir sie abschließen wollen, sodass wir mit den Gräbern der Sinti und Roma auch für zukünftige Generationen ein Mahnmal in Hessen haben, mit dem an den Naziterror erinnert werden soll.
Ihr Antrag sagt im Prinzip das Gleiche aus. Er enthält auch keine Fragen zur Abschiebung und zu allem anderen. Es ist fehl am Platze, darüber jetzt mit zu diskutieren. Heute geht es darum, wie wir die Gräber der Opfer nationalsozialistischer Gewalt, in dem Fall die der Sinti und Roma, dauerhaft erhalten können.
Wir sind auf einem gute Wege. Ich hoffe, wir können die Landesregierung dabei unterstützen, dass dieses wirklich nicht einfache Problem gelöst wird. Man muss nämlich in den 426 hessischen Gemeinden nach diesen Gräbern suchen. Man muss wissen, wo sie sind, und dann muss man ihre dauerhafte Pflege vereinbaren.
Ich bitte darum, dass der Hessische Landtag dieses Thema nicht im Parteiengezänk untergehen lässt, sondern dass unserer gemeinsames Signal an die heute lebenden Sinti und Roma ist: Wir sind an ihrer Seite, wir verweigern uns jeglicher Diskriminierung dieser Gruppe, und wir unterstützen sie, auch in ihrem Gedenken. – Das muss heute das Signal sein.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)

Vizepräsident Frank Lortz:

Vielen Dank, Kollege Bocklet.

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