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08.03.2016

Sigrid Erfurth: Änderung des Hessischen Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben über den Gesetzentwurf der SPD zur Änderung des Hessischen Behindertengleichstellungsgesetzes und den dazugehörigen Änderungsantrag zu befinden. Herr Roth, Sie haben sie vorgestellt. Sie haben das Anliegen so vorgestellt, wie wir im Ausschuss darüber diskutiert haben. Das Anliegen ist sehr berechtigt. Der Änderungsantrag, den Sie eingebracht haben, greift die Anregungen aus der Anhörung auf und ist in der Logik des Gesetzentwurfs folgerichtig.

Dennoch werden wir heute Ihrem Gesetzentwurf und auch dem Änderungsantrag nicht zustimmen; denn der Gesetzentwurf kommt schlicht zu früh. Wir haben im Ausschuss darüber diskutiert: Auf der Bundesebene steht die Novellierung des Behindertengleichstellungsgesetzes noch aus, ebenfalls die des Bundesteilhabegesetzes. Beide Gesetze wirken sich aber unmittelbar auf das Landesrecht und auf die Landesgesetze aus, und deshalb gibt es die Absprache unter den Bundesländern: erst das Bundesgesetz und dann die Landesgesetze draufsatteln.
Das ist aus meiner Sicht die richtige Reihenfolge. Kolleginnen und Kollegen von der SPD, Sie mögen das anders sehen; aber ich glaube, es ist sehr sinnvoll, erst die Schaffung des Fundaments auf der Bundesebene abzuwarten und dann darauf aufzusetzen, um unnötige Änderungen des Gesetzes und unnötiges Hin und Her zu vermeiden.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)
Ich möchte positiv anmerken, dass der Gesetzentwurf der SPD die besonderen Belange von behinderten Frauen berücksichtigt und auch einige andere interessante Vorschläge, über die in der Anhörung diskutiert worden ist. Das ist für uns ein wertvolles Material, das wir bei der Novellierung des Gesetzes, die zweifellos ansteht, aufgreifen werden. Wir werden schauen, was davon eingesetzt werden kann. Ich will gar nicht weiter ins Detail gehen; der Kollege Reul hat das schon sehr ausführlich gemacht.
Abschließend will ich sagen: Wir sagen Nein zu einer Novellierung zum jetzigen Zeitpunkt. Der Zeitpunkt ist nicht der richtige. Sobald wir die Novellierung auf der Bundesebene haben, steigen wir ein. Dann ist der richtige Zeitpunkt gekommen. Dann erwarten wir mit Ihnen zusammen eine gute Debatte und ein gutes Gesetz. – Ich danke Ihnen.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)