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08.03.2016

Eva Goldbach: Hessisches Transparenzgesetz

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Herren, liebe Frauen! Ich beginne auch einmal mit einem Zitat des Herrn Prof. Ronellenfitsch. Er sagte während der Anhörung, ein Transparenzgesetz oder ein Informationsfreiheitsgesetz sei nicht zu vermeiden. Ich glaube, genau das ist der Punkt. Wir haben da europäische Vorgaben. Der Europarat arbeitet gerade an der Verabschiedung einer bindenden Konvention über den Zugang zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung. Wir werden das in Hessen natürlich auch machen.

Informationsfreiheit und Informationszugangsfreiheit sind Bürgerrechte. Ich glaube, das ist uns allen klar. Der Einsicht in öffentliche Dokumente und Akten liegen zwei Prinzipien zugrunde. Ich glaube, auch darüber herrscht hier eigentlich Einigkeit. Das ist zum einen das Öffentlichkeitsprinzip. Die Verwaltungen sollen also möglichst viel offenlegen und für den Bürger transparent machen.

Das andere ist: Die Bürger haben ein Recht darauf, in die Verwaltungen hineinzublicken, in Akten und Vorgänge hineinzuschauen, die für sie interessant sind. Bei all dem muss immer der Datenschutz gewährt sein. Auch das ist klar.

Ich möchte noch einmal einen Satz von Herrn Prof. Ronellenfitsch zitieren. Er sagte, dass der Name Transparenzgesetz davon ausgeht, dass Verwaltungen grundsätzlich erst einmal intransparent seien. Ich finde, da hat er recht. Das ist nicht nur falsch, sondern fördert bestehende Vorurteile gegenüber den Verwaltungen und nützt der Entwicklung einer echten Informationsfreiheit im beschriebenen Sinne gar nichts.

Ein Informationsfreiheitsgesetz muss im Einvernehmen zwischen den Behörden, den Verwaltungen und den Bürgerinnen und Bürgern erarbeitet werden. Wir können davon ausgehen, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Behörden erst einmal gar nichts zu verbergen haben. Wozu denn auch? – Eine Verwaltung ist für die Bürgerinnen und Bürger da und handelt erst einmal im Sinne des Gemeinwohls.

Ich denke, wir sollten uns auch die Adressaten anschauen. Bürgerinitiativen könnten bessere und fundiertere Informationen für Ihre Arbeit erhalten. Für Wirtschaftsunternehmen ist es unerlässlich, dass sie Informationen über den Standortausbau, die Produktentwicklung und weitere Baugebiete erhalten. Es gibt ganz viele Aspekte, die für ihre Entscheidungen in Wirtschaftsunternehmen ganz wichtig sind.

Auch die Gesellschaft hart letztlich einen großen Nutzen davon. Es werden da nämlich die Steuergelder effektiv verwendet.

Ich komme jetzt zur Anhörung im Innenausschuss. Ich habe mir da ein paar andere Aussagen notiert. Aber es liegt bei Ihnen, abzuwägen, was wirklich das Fazit der Stellungnahme der Anzuhörenden ist.

Der Entwurf bleibe auf halber Strecke stehen. Das steht in der Stellungnahme von Mehr Demokratie e. V. Er erfülle in zentralen Punkten nicht die Erfordernisse eines zeitgemäßen Transparenzgesetzes. Dies ist eine Aussage von Transparency International Deutschland. Die Verfahren der individuellen Antragstellung seien in allen Punkten wenig bürgerinnen- und bürgerfreundlich. Auch das ist eine Aussage von Transparency International. Der Entwurf sei in einigen Teilen unsauber. Das stammt von der Deutschen Gesellschaft für Informationsfreiheit.

Ich finde, das zeigt uns eines: Der Gesetzentwurf der SPD-Fraktion wurde mit heißer Nadel gestrickt.
Herr Rudolph, wenn Sie das Prinzip „Schnelligkeit vor Gründlichkeit“ verfolgen – bitte sehr, wir machen es weiterhin andersherum.

Ich glaube, dieser Gesetzentwurf dient nicht dem Interesse der Bürgerinnen und Bürger auf Informationsfreiheit. Wir sind hier nicht in einem Wettstreit darum, wer den schwarz-grünen Koalitionsvertrag schneller umsetzt. Wir haben klar in unserem Koalitionsvertrag festgeschrieben: Wir wollen Verwaltungshandeln offen und transparent gestalten. Deswegen werden wir einen guten Gesetzentwurf gemeinsam ausarbeiten. Das findet auch schon statt. Derzeit werden im Innenministerium die Informationsfreiheitsgesetze aus anderen Ländern betrachtet und evaluiert. Wir arbeiten an einem guten Gesetzentwurf.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Herr Rudolph, Sie sehen – ah, jetzt habe ich Sie auch gesehen –, von einer Blockadehaltung kann hier überhaupt keine Rede sein.

Fazit. Der vorliegende Gesetzentwurf hat ein paar gute Ansätze. Die Intention ist sicherlich richtig. Aber, wie von den Anzuhörenden detailliert dargestellt, muss ein Informationsfreiheitsgesetz für Hessen besser sein, damit es dem Informationsbedürfnis der Bürgerinnen und Bürger genügt und praktikabel für die Verwaltungen ist.
Wirtschaftsminister Al-Wazir hat vorhin erläutert, dass ein wesentlicher Bestandteil dieser Informationsfreiheit auch ist, dass wir die Digitalisierung in den Verwaltungen vorantreiben. Das tun wir auch. Das alles zusammen wird dann ein sehr gutes Paket ergeben.

Wir werden einen guten Gesetzentwurf vorlegen, der den gegebenen Anforderungen genügt. Den Gesetzentwurf der SPD werden wir ablehnen. Aber ich muss sagen: Die Ergebnisse der Anhörung sind für uns und unsere weiteren Beratungen sehr wertvoll. Ich hoffe sehr, dass wir im Innenausschuss gemeinsam an einem guten Gesetzentwurf, den wir einbringen werden, arbeiten werden. – Danke sehr.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)