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17.12.2015

Sigrid Erfurth: Hessisches Gleichberechtigungsgesetz

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wenn wir heute nach der dritten Lesung das hessische Gesetz über die Gleichberechtigung von Frauen und Männern in der öffentlichen Verwaltung verabschieden, dann haben wir die Weichen für ein modernes und fortschrittliches Gesetz gestellt,
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)
ein Gesetz, das mehr Frauen in Führungspositionen bringen wird und durch das neue Organklagerecht die Rechte der Frauenbeauftragten stärkt. Damit spielen wir im Bereich der Gleichberechtigungsgesetze bundesweit in der Spitzenliga.
Wir ermöglichen das Führen in Teilzeit, und wir bieten einen Strauß neuer Personalführungselemente an, die, klug angewandt, dazu führen werden, dass am Ende mehr Frauen in Führungspositionen sein werden. Ich bin den Kolleginnen und Kollegen von der CDU sehr dankbar, dass wir es in einem konstruktiven Prozess geschafft haben, am Ende gemeinsam einen solchen Gesetzentwurf in den Hessischen Landtag einzubringen, und das Gesetz heute, wenn Sie alle zustimmen, so verabschieden können. Es war nicht immer leicht, aber am Ende waren wir doch gemeinsam erfolgreich.
Wir stärken die Rechte der Frauenbeauftragten durch eine Vielzahl von Maßnahmen. Wir sichern ihre Stellung, indem wir die Freistellung bereits ab einer Anzahl von 150 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gesetzlich fixieren. Und wir werden ein Klagerecht für Frauenbeauftragte ermöglichen, das es erlaubt, ihre Rechte dann, wenn es nicht mehr anders geht, auch gerichtlich durchzusetzen.
Das gibt es nicht in allen Bundesländern. Das gibt es auch nicht in allen Bundesländern, in denen die SPD mitregiert. Ein erweitertes Klagerecht, das sogar gegen den Willen der Betroffenen möglich ist, so wie es im Gesetzentwurf der SPD-Fraktion stand und was die Fraktion DIE LINKE gerne wieder in den Gesetzentwurf hineinverhandelt und -gestimmt hätte, gibt es nach meinen Informationen in überhaupt keinem Bundesland. Ich kann deshalb an dieser Stelle durchaus mit Stolz sagen: Grün wirkt.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Schwarz-Grün wurde vorgeworfen, wir hätten auf zentrale Ausführungen in der Anhörung nicht reagiert. Dem kann ich heute nur wieder entschieden entgegentreten. Wir haben im Vorfeld sehr intensiv mit verschiedenen Vereinen und Organisationen gesprochen und uns sehr bemüht, das, was möglich und erreichbar war, in den Gesetzentwurf einzuarbeiten.
Es gab am Ende nicht den einen gemeinsamen Wunsch, auch nicht aus den Frauenverbänden, den wir hätten aufnehmen können. Der Wunsch nach einer eigenen Ansprechstelle im Landtag wurde am Ende auch nicht mehr von den Mitgliedern der SPD-Fraktion aufrechterhalten. Denn das ist schlichtweg nicht finanzierbar.
Den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE, den Sie heute noch eingebracht haben, den brauchen wir eigentlich bei verständigem Lesen des Gesetzentwurfs nicht. Denn § 16 des neuen Gleichberechtigungsgesetzes wird mit „Dauer der Bestellung und Abberufung“ überschrieben sein. Das wird der Titel in dem Gesetz sein. Damit ist klar: Es geht um die Neubestellung der Frauenbeauftragten. Alle Frauenbeauftragten, die derzeit in einer Personalvertretung sind, können ihr Amt im Personalrat noch problemlos bis zum Ablauf der derzeitigen Wahlzeit ausüben. Im Mai 2016 wird bereits die Wahl sein.
(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der CDU)
Dann müssen sie sich allerdings entscheiden, ob sie weiterhin im Personalrat oder Frauenbeauftragte bleiben wollen. Von daher brauchen wir diesen Änderungsantrag nicht. Deshalb werden wir ihn heute auch ablehnen.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)
Wir werden mit dem neuen Hessischen Gleichberechtigungsgesetz den Fokus darauf legen, mehr Frauen in Führungspositionen zu bekommen. Es ist unstreitig, dass es da Nachholbedarf gibt. Das haben wir hier wiederholt diskutiert. Deshalb legen wir mit den Grundsätzen des Gesetzes fest, dass alle Dienststellen darauf verpflichtet werden, das neue Leitprinzip „mehr Frauen in Führung“ zu beachten. Das wird die gesetzliche Verpflichtung aus den Grundsätzen des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes werden.
Dazu gehört unter anderem ein ganzes Bündel an Maßnahmen für eine geschlechtergerechte Personalentwicklung. Dazu kann auch das Instrument der geschlechtergerechten Personalkostenbudgetierung genutzt werden. Ich kann mir vorstellen, dass nicht alle Dienststellenleitungen auf Anhieb davon restlos begeistert sein werden. Es wird eine Weile brauchen, sich an neue Begriffe und die Umsetzung zu gewöhnen. Ich bin mir aber sicher, dass es die Lebenswirklichkeit in den Dienststellen verändern wird.
Unser neues Gesetz wird modern und pragmatisch sein. Wir wollen, dass eine geschlechtergerechte Führungskultur gelebt wird. Wir werden dazu das nötige Werkzeug liefern. Wir wollen, dass die Gleichberechtigung in den Dienststellen umgesetzt werden kann.
So wird es mit dem neuen Gleichberechtigungsgesetz auch möglich sein, dass Führungskräfte in Teilzeit arbeiten. Denn auch die Chefs und die Chefinnen haben ein Recht auf mehr Zeit für die Familie.

Präsident Norbert Kartmann:

Frau Kollegin, kommen Sie bitte zum Ende Ihrer Rede.

Sigrid Erfurth:

Mit dem neuen Gesetz wird es möglich sein, Karriere und Familie zu verbinden. Meine Damen und Herren, ich kann Sie nur einladen: Machen Sie mit. Stimmen Sie dem Gesetzentwurf in dritter Lesung zu. Ich freue mich auf Ihre Zustimmung.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)

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