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22.09.2015
Portraitfoto von Marcus Bocklet vor grauem Hintergrund.

Marcus Bocklet: Änderung des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches und des Kindergesundheitsschutz-Gesetzes

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Zu später Stunde: Ich glaube, ich kann zumindest für CDU und GRÜNE sagen, dass das Gesetz ein wichtiger Schritt ist, um die Integration von behinderten Kindern in Kindereinrichtungen weiterhin sicherzustellen. Damit wird gesetzlich abgesichert, was wir schon im letzten Jahr mit einer Bezuschussung von 10 Millionen Euro im Rahmen einer Vereinbarung freiwillig gewährleistet haben. Damit gehen wir einen weiteren Schritt, um die Situation in der Kinderbetreuung dauerhaft qualitativ zu sichern. Es kann auch keinen Zweifel daran geben, dass das richtig ist. Die FDP sagt – ich formuliere es etwas salopp – wir geben zu viel Geld für eine Selbstverständlichkeit aus. DIE LINKE formuliert: Eigentlich brauchen wir noch mehr Geld. Das signalisiert, dass wir uns durchaus auf einem guten Mittelweg befinden.

Fakt ist: Es gab eine Rahmenvereinbarung zwischen den Kommunalen Spitzenverbänden und den Wohlfahrtsverbänden. Die zeigte eine Lücke von 10 Millionen Euro, damit es zu einer Einigung kommt. Ich finde es mehr als richtig, ich finde es wichtig, dass das Land hier seine Teilverantwortung wahrnimmt und mit diesen 10 Millionen Euro garantiert, dass die gemeinsame Betreuung von behinderten und nicht behinderten Kindern auch in Zukunft möglich sein wird.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir wissen, am KiföG wurde viel Kritik geäußert, und zum Teil besteht sie auch weiter. Wer aber vor einer Woche dem zweiten Betreuungsgipfel beigewohnt hat – auf dem es sieben verschiedene Themenblöcke gab –, der konnte mitnehmen: Es wird weiter wissenschaftlich seriös evaluiert – das ist genau der richtige Schritt –, um herauszubekommen,

(Zuruf des Abg. Günter Rudolph (SPD))

welche Kritikpunkte es bei der Umsetzung des KiföG tatsächlich gibt. – Herr Genosse Rudolph, das macht das ISS in Frankfurt. Daran können Sie erkennen, dass wir ein externes Institut beauftragt haben, um uns vorzuhalten, ob es tatsächlich massive Mängel und Kritiken gibt.

(Zuruf des Abg. Günter Rudolph (SPD))

Ich kann für mich nur das Fazit ziehen: Es gab Kritik, und es gibt Verbesserungsvorschläge; es gibt aber auch in Teilen Zufriedenheit. Genau deshalb haben wir gesagt, wir warten weiter ab, bis tatsächlich alle Einrichtungen, die zum 1. September komplett auf das KiföG umgestellt haben, ihre Evaluation tatsächlich abgeben konnten. In der Koalition haben wir vereinbart, wir beobachten weiter, und gegebenenfalls wird nachgesteuert. Ich betone noch einmal den Punkt ländlicher Raum – also kleinere Einrichtungen, die unter Umständen durch das KiföG in der Existenz bedroht sind.

All das haben wir schon damals zugesichert und sichern es weiter zu. Das KiföG wird also beobachtet. Es wird weiter evaluiert und gegebenenfalls nachgesteuert.

In einem Punkt greifen wir dem vor. Wir haben gesagt, wir brauchen für die Betreuung von behinderten Kindern eine Summe von 10 Millionen Euro. Die haben wir jetzt in ein Gesetz gegossen und damit tatsächlich eine gesetzliche Absicherung erreicht. Ich finde das einen richtig guten Schritt für dieses Land. Deswegen braucht man auch nicht griesgrämig zu blicken, sondern da kann man auch einmal freudig sagen: So ist es richtig, die Kinderbetreuung bewegt sich nach vorn.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)

Zum Verfahren. Drei Parteien sind mit diesem Verfahren unzufrieden. Wenn ihre Äußerungen ohne den Hintergrund erfolgt wären, dass der Minister in der letzten Sitzung des Sozialausschusses darüber berichtet hätte, dann hätte ich das noch verstanden. Aber ich wiederhole es gerne noch einmal, auch für das Protokoll: Der Minister hat gesagt, das war kein Verschulden der Landesregierung, sondern bei der Erstellung eines Gesetzentwurfs kam es dazu, dass er eine Einigung über eine Formulierung mit den Kommunalen Spitzenverbänden und den Wohlfahrtsverbänden versucht hat. Das hat sich lange, sehr lange hingezogen, bis es dann tatsächlich hieß: Jetzt durchschlagen wir den Knoten mit einem eigenen Gesetzentwurf, um es überhaupt noch zu ermöglichen, dass diese Mittel noch im laufenden Jahr abfließen.

Das muss man in diesem Raum einmal sagen. Wenn wir ein länger dauerndes Gesetzgebungsverfahren durchführen, dann fließen in diesem Jahr diese Mittel für die Betreuung behinderter Kinder nicht mehr ab. Ich finde, da muss man den Rücken auch einmal gerade machen und zu seiner Verantwortung stehen. CDU und GRÜNE tun das und bringen dieses Verfahren jetzt so ein. Dieser Gesetzentwurf kann spätestens am Donnerstag nach dritter Lesung in Kraft treten. Damit sichern wir tatsächlich diese gute Betreuung von behinderten und nicht behinderten Kindern. Genau deshalb muss dieses Verfahren auch so stattfinden.

Es ist bedauerlich, dass sich das so lange hingezogen hat. Das ist kein idealtypischer Fall. Wenn nun aber die Verhandlungen einmal zu lange gelaufen sind, dann war das nicht die Schuld des Ministeriums, sondern die der beteiligten Parteien. Da muss man nicht so tun, als ob wir hier in undemokratischer Weise ein Verfahren mit aller Wucht durchhauen, sondern uns geht es darum, dass diese Mittel tatsächlich abfließen können. Uns geht es um die Sache. Uns geht es um die Kinder, um die behinderten Kinder, die auch in diesem Jahr noch eine gute Betreuung brauchen. So ist es. – Danke.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)

Vizepräsident Wolfgang Greilich:

Vielen Dank, Herr Kollege Bocklet.

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