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04.03.2015

Kai Klose zum "Adoptionsrecht für eingetragene Lebenspartnerschaften"

Herr Präsident, meine Damen und Herren,

Ich möchte meine Rede nicht mit der Diskussion über eine abstrakte Rechtsfrage beginnen, sondern eingangs klar machen, worum es eigentlich geht: Um die Liebe von Eltern zu ihrem Kind. Nichts gibt Kindern mehr Kraft, Zuversicht, Mut und Zufriedenheit als die Liebe seiner Eltern. Das ist der wertvollste Schatz, den Eltern ihren Kindern weitergeben und diese Liebe vereint Eltern mit ihren Kindern, aber auch Eltern miteinander – ganz gleich, ob sie verheiratet oder unverheiratet, leibliche oder Adoptiveltern, verschieden- oder gleichgeschlechtliche Paare oder bunt gemischte Patchwork-Familien sind. Diese Liebe keinnt keine gesellschaftlichen Konventionen.

Zur Realität gehört aber leider auch, dass es Kinder gibt, die ohne Liebe aufwachsen müssen. Diese Liebe lässt sich – glücklicherweise – nicht politisch verordnen oder beeinflussen. Aber es ist unsere Verantwortung, ganz besonders behutsam damit umzugehen und ihr zur Entfaltung zu verhelfen, wenn sie durch äußere Umstände eingeschränkt wird. Bei allen Fragen des Adoptionsrechts geht es genau darum, Menschen die Liebe einer Familie zu ermöglichen. Unstrittig ein besonders sensibler Fall.
Und deshalb ist es natürlich richtig, dass der alleinige Maßstab des Adoptionsrechts das Kindeswohl ist. Darüber gibt es nicht nur in diesem Landtag große Einigkeit. Das, meine Damen und Herren, gilt dann aber für alle Adoptionen, gleich ob durch verschieden- oder gleichgeschlechtliche Paare oder durch Einzelpersonen.

Unsere GRÜNE Position dazu ist bekannt und glasklar: Wir haben die Argumente, die wissenschaftlichen Studien im In- und Ausland, die Pros und Contras abgewogen und sind zu einem Schluss gekommen: Für uns ist es nicht nur selbstverständlich, sondern auch geboten, dass das vollständige Adoptionsrecht auch auf gleichgeschlechtliche Paare ausgeweitet wird. Und zwar aufgrund des Kindeswohls: Weil Kinder von Anfang an die gleichen Rechte gegenüber den beiden Menschen haben sollten, die sie als ihre Eltern erleben.

Und wir wollen zwei Menschen, die sich nichts sehnlicher wünschen, als sich um ein Kind zu sorgen, es zu lieben, es stark zu machen und beim Aufwachsen zu unterstützen, auch die gemeinsame Möglichkeit dazu geben.

Zur Frage des Kindeswohls hat sich ja auch Frau von der Leyen geäußert: Es sei ihr keine einzige Studie bekannt, die zu dem Ergebnis komme, dass es Kindern, die in gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften aufwachsen, anders geht als Kindern, die in gemischtgeschlechtlichen Ehen aufwachsen. Und auch die umfassende Studie des Bayrischen Staatsinstitus für Familienforschung von 2009 hat zusammengefasst: „Nicht die sexuelle Orientierung der Eltern ist entscheidend, sondern die Beziehungsqualität und das Klima in der Familie.“

Und das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung zur sog. Sukzessivadoption im letzten Jahr unmissverständlich Bedenken zurückgewiesen: „Es ist vielmehr davon auszugehen“, heißt es im Urteil, „dass die behüteten Verhältnisse einer eingetragenen Lebenspartnerschaft das Aufwachsen von Kindern ebenso fördern können wie in einer Ehe.“

Mit diesem Urteil hat das Bundesverfassungsgericht nach sorgfältiger Prüfung für zulässig erklärt, dass ein Kind, das von einer lesbischen Frau oder einem schwulen Mann adoptiert worden ist, anschließend auch von ihrer Partnerin bzw. seinem Partner adoptiert wird.

Man kann doch ernsthaft niemandem erklären, warum dann nicht auch die gemeinsame Adoption durch ein gleichgeschlechtliches Paar möglich ist. Das wäre i.Ü. auch juristisch nicht stringent. Und zwar im Interesse des Kindeswohls, denn, meine Damen und Herren: Es gibt bereits eine Vielzahl von Kindern, die in lesbischen oder schwulen Partnerschaften, sog. Regenbogenfamilien, leben – sie brauchen die gleichen Rechte gegenüber den Menschen, die sie als ihre Eltern erleben.

Lassen Sie mich noch auf zwei Einwände kommen, die der Gleichstellung im Adoptionsrecht gerne entgegengehalten werden:
Da ist zum einen das Argument, ein Kind brauche Mutter und Vater. Wennman das postuliert, was ich respektieren kann, aber nicht teile, stellen sich doch sofort weitere Fragen: Was heißt das eigentlich für die Kinder von Alleinerziehenden? Und warum eigentlich dürfen dann nicht nur heterosexuelle Paare ein Kind adoptieren, sondern auch Einzelpersonen – gleich welchen Geschlechts und welcher sexuellen Orientierung? Das zeigt doch: Das Argument „Vater und Mutter“ spielte ganz offensichtlich in der Frage der Zulässigkeit von Adoptionen keinerlei Rolle – bis, ja bis auch gleichgeschlechtliche Paare ihren Kinderwunsch geäußert haben. Das ist nicht logisch und das übrigens ein wichtiger Grund, warum sich viele gleichgeschlechtliche Paare durch die geltende Rechtslage aus meiner Sicht zu Recht diskriminiert fühlen.

Ein anderer Einwand lautet, es gehe gleichgeschlechtlichen Paaren nur darum, sich durch ein Kind als Familie selbst verwirklichen zu wollen. Meine Damen und Herren, es mag nicht repräsentativ sein, aber die Frauen und Männer mit Kindern, die ich in meiner Familie und meinem Freundeskreis gefragt habe, haben mir alle gesagt: „Ja, unsere Entscheidung für unser Kind war auch Teil unserer Selbstverwirklichung als Paar.“ Was also soll daran eigentlich verwerflich sein?

Abschließend, meine Damen und Herren: Die Frage des Adoptionsrechts gleichgeschlechtlicher Paare wird auf Bundesebene entschieden, nicht im Hessischen Landtag. Da übrigens, Frau Hofmann, regierrtt die SPD mit – sie hat 100% versprochen und nichts geleifert.

Was wir hier in Hessen zu entscheiden haben, haben wir z.B. mit dem Aktionsplan für Akzeptanz und Vielfalt, der Antidiskriminierungsstelle oder der Aufarbeitung der Schicksale der Opfer des §175 im Koalitionsvertrag vereinbart und bereits auf den Weg gebracht: In der Frage des Adoptionsrechts sind die Regierungsfraktionen aus CDU und GRÜNEN unterschiedlicher Auffassung. Das werden wir mit der gemeinsamen Zustimmung zu unserem und der Ablehnung des Antrags der FDP auch dokumentieren.

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