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05.02.2015

Ursula Hammann: Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz – Tierseuchengesetz

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Tiergesundheitsgesetz auf Bundesebene löst das bis Mai 2014 geltende Tierseuchengesetz ab. Wie man unschwer am Namen erkennen kann, liegt der Fokus hier auf der Prävention von Tierkrankheiten und -seuchen. Das ist auch richtig so.

Sie alle wissen: Angesichts der Globalisierung der Märkte kommt der Prävention von Tierseuchen eine immer größere Bedeutung zu. Der Handel mit Tieren und auch mit tierischen Produkten innerhalb der EU und mit Drittstaaten ist stetig gestiegen und wird auch weiterhin steigen. Daher sind die Vorkehrungen zum Schutz der Verbraucher und der Nutztiere absolut notwendig. Ich nenne nur zwei Begriffe: Maul- und Klauenseuche und Geflügelpest. Es gilt, denen entgegenzuwirken, gerade durch Prävention.

Sie wissen, diese Seuchen machen nun einmal an unseren menschengezogenen Grenzen nicht halt. Deshalb ist es auch richtig, dass die Bundesregierung hier gehandelt hat und durch dieses Gesetz für Verbesserungen sorgen will, um die Ausbreitung von Seuchen frühzeitig zu unterbinden. Die Ausführung obliegt jedoch den Ländern. Darüber haben wir eben schon gesprochen. Deshalb ist es notwendig, dass gerade diese redaktionellen Änderungen, die Aktualisierungen in unseren beiden Gesetzen, die wir haben, vorgenommen werden.

Beispielsweise ist es geregelt, dass es bei unterschiedlichen Einschätzungen zwischen dem Tierhalter und der Behörde, ob ein Krankheitsfall nun eine Tierseuche ist, zu einer Überprüfung kommt. Das wird über die nun vorliegenden Gesetzentwürfe festgehalten. Denn es kann durchaus sein, dass es hier unterschiedliche Meinungen zwischen der Behörde und dem Tierhalter gibt: im Hinblick auf die Notwendigkeit einer Keulung. Auch ein Tierhalter muss die Möglichkeit haben, dass dies überprüft wird. Diese Überprüfungsmöglichkeit soll auch eingeräumt werden. Dafür kann er ein Gutachten eines approbierten Tierarztes einholen. Wenn es wirklich garvierende Meinungsunterschiede gibt, kann die Behörde ein weiteres Gutachten dazu einfordern.

Ich denke, das ist in unser aller Sinne. Sie wissen ganz genau, wie viele Tiere bei einer Keulung zu Tode kommen.

Es ist eine gute und ausgewogene Regelung, die hier getroffen wird. Sie ist sowohl im Sinne der Tierbesitzer als auch des Gesundheitsschutzes.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Ich finde es gut, dass hier eine Instanz eingerichtet wird, die eine Überprüfung solch drastischer Maßnahmen vorsieht, gerade im Sinne dieser wirtschaftlichen Interessen auch der Tierhalter, aber auch im Sinne eines ethisch vertretbaren Umgangs mit den Tieren.

Weiterhin ist in diesem Gesetzentwurf, in dieser Änderung, auch die Datenübertragung der Ergebnisse und Maßnahmen über den Vollzug des Tiergesundheitsrechts zwischen den Behörden und dem Landesbetrieb Hessisches Landeslabor neu geregelt, um diese Maßnahmen und Ergebnisse für die Tiergesundheit zu dokumentieren bzw. auch zu überwachen.

Frau Ministerin Hinz hat dies schon angesprochen. Ich glaube, das ist ganz sinnvoll, denn durch diese Erkenntnisse und durch eine bessere Überwachung können Tierseuchen verhindert werden.

Für den Fall eines größeren Tierseuchenausbruchs werden Rahmenvereinbarungen mit den Firmen abgeschlossen, damit der Schaden finanziell kalkulierbar wird. Das dient dazu, die erforderlichen Maßnahmen – die leider auch die Tötung der Tiere einschließen –, rechtskonform durchzuführen, um eine weitere Verbreitung der Seuche zu verhindern oder schnellstmöglich zu beenden. Es geht aber auch darum, dass solche Maßnahmen nur dann angeordnet werden dürfen, wenn keinerlei Zweifel an ihrer Notwendigkeit besteht.

Mit dem Tiergesundheitsgesetz geht selbstverständlich auch die Verantwortung der Landwirte einher, ihre Tiere vor Krankheiten zu schützen. Sie müssen geeignete Sicherungsmaßnahmen treffen, damit Krankheiten in ihrem Tierbestand nicht ausbrechen. Sie können die Tiere sicher nicht vor allem schützen, aber Sie müssen bedenken: Wenn ein Tier in Massentierhaltung aufgezogen wird, unter unzureichenden Bedingungen gehalten wird, dann führt das zu schweren Problemen, wenn im Bestand eine Krankheit ausbricht. In diesem Fall greift der Gesetzentwurf der Landesregierung, der ausgewogen den Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher, den Schutz vor der Ausbreitung von Tierseuchen sowie die Interessen der Tierhalter im Auge behält. Eine Tierseuche bedeutet immer einen immensen wirtschaftlichen Schaden für die Tierhalter. Ich glaube, es ist unser aller Anliegen, dies zu verhindern.

Lassen Sie mich abschließend Folgendes sagen. Für uns GRÜNE gehört zum Gesundheitsschutz für Nutztiere selbstverständlich eine Tierhaltung, die sich an den Bedürfnissen der Tiere orientiert, also eine Haltung, die sich den Tieren anpasst – nicht umgekehrt, wie das oft der Fall ist. Werden Tiere artgerecht gehalten, dient das der Tiergesundheit. Aus diesem Grunde haben wir von der Koalition den „Runden Tisch Tierwohl“ eingerichtet, der genau diesen Fragestellungen nachgehen wird. Das sind wir den Tieren schuldig, denn das Wort „Nutztier“ beinhaltet einerseits das Wort „Nutzen“, andererseits aber auch die ethische Verantwortung gegenüber dem Tier.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)

Vizepräsident Wolfgang Greilich:

Vielen Dank, Frau Kollegin Hammann.

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