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28.09.2017

Setzpunkt Wahlrecht: Elementares demokratisches Recht deutscher Staatsbürgerinnen und Staatsbürger

In der heutigen Plenarsitzung im Landtag machen die Grünen deutlich, dass sie Veränderungsbedarf beim Wahlrecht für vollbetreute Menschen sehen. „Die Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts gehört in Deutschland zu den elementaren demokratischen Rechten jedes Bürgers und jeder Bürgerin mit deutscher Staatsbürgerschaft. Der Gesetzentwurf der Linksfraktion, der vollbetreute Menschen das Recht zu wählen ermöglichen will, greift ein wichtiges Thema der UN Behindertenrechtskonvention auf. Die Lösung darf nicht sein, Menschen vom Wahlrecht auszuschließen, sondern die Voraussetzungen für die Wahlen so zu gestalten, dass möglichst alle Menschen teilnehmen können“, unterstreicht Sigrid Erfurth, die behindertenpolitische Sprecherin der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Für die GRÜNEN sind allerdings noch einige Fragen offen, die in der Anhörung des Gesetzes beleuchtet werden müssen. „Derzeit läuft ein Wahlprüfungsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht, das sich mit Wahlausschlüssen befasst. Daher erscheint es uns klug, den Ausgang dieses Verfahrens abzuwarten, bevor wir in Hessen weitere gesetzgeberische Verfahren anschieben“

Der weitere Antrag der Linken, durch eine Grundgesetzänderung darauf hin zu wirken, dass künftig auch Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft an Wahlen zum Landtag und zum Bundestag teilnehmen können, ist aus Sicht der Grünen nicht der zielführende integrationspolitische Ansatz. „Wir wollen, dass sich Menschen, die dauerhaft Deutschland leben, in die Gemeinschaft einbringen und sich auf allen Ebenen am gesellschaftlichen und politischen Leben beteiligen können. Dazu gehört für uns das Angebot, die deutsche Staatsbürgerschaft zu erwerben und damit auch das Wahlrecht zu erlangen“, erklärt Erfurth. „Wir unterstützten den Kurs der Landesregierung von CDU und GRÜNEN, sich intensiv dafür einzusetzen, das möglichst viele Menschen mit ausländischen Wurzeln die Entscheidung treffen, als deutsche Staatsbürger in Deutschland zu leben. Dazu dient die im Oktober angelaufene Einbürgerungskampagne ‚Hessen und ich DAS PASST‘. Es ist uns wichtig, den Menschen, die dauerhaft in Hessen leben, eine gleichberechtigte Teilhabe am politischen und gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Daher ist die richtige Reihenfolge: Werben um die Staatbürgerschaft und damit Wahlrecht erlangen und nicht umgekehrt.“


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecher: Volker Schmidt
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