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30.05.2017

Verpflichtungserklärungen für Flüchtlinge: GRÜNE begrüßen wohlwollende Prüfung durch das Innenministerium

Die GRÜNEN im Landtag begrüßen, dass sich Bürgerinnen und Bürger, die Verpflichtungserklärungen für Flüchtlinge unterzeichnet haben und von den Jobcentern zur Kostenerstattung aufgefordert wurden, von nun an direkt an das Innenministerium wenden können. „Das Ministerium wird jedem Einzelfall nachgehen und etwaige Ansprüche unter wohlwollender Auslegung der Regelungen zur Amtshaftung und zur Entschädigung aus Billigkeitsgründen prüfen“, erklärt Jürgen Frömmrich, innenpolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. „Wir sind froh, dass damit ein Weg gefunden werden konnte, der eine Entschädigung derjenigen ermöglicht, die die Verpflichtungserklärung im Vertrauen auf die Rechtsauffassung des Landes abgegeben haben.“

„Wir bedauern nach wie vor, dass die Jobcenter des Bundes Bürgerinnen und Bürger, die Verpflichtungserklärungen abgegeben haben, trotz der Anerkennung des Flüchtlingsstatus‘ der betreffenden Flüchtlinge mit erheblichen finanziellen Forderungen konfrontieren“, so Frömmrich weiter. „Das Land Hessen hat sich mehrfach an die zuständigen Bundesbehörden gewandt mit der Forderung, auf die Inanspruchnahme der Verpflichtungsgeber zu verzichten oder diese auszusetzen. Das SPD-geführte Bundesministerium für Arbeit und Soziales war dazu leider nicht bereit. Das ist befremdlich.“

Hintergrund: Im Rahmen der Hessischen Aufnahmeordnung zur Einreise syrischer Flüchtlinge haben Helferinnen und Helfer Erklärungen abgegeben, in welchen sie sich verpflichten, für den Lebensunterhalt der betreffenden Flüchtlinge aufzukommen. Viele dieser Geflüchteten haben einen Asylantrag gestellt mit der Folge, dass ihnen auf Grund der Situation in Syrien in der Regel die Flüchtlingseigenschaft zugesprochen wurde. Wie zahlreiche andere Bundesländer hat Hessen in der Vergangenheit die Rechtsauffassung vertreten, dass die Verpflichtungserklärung mit der Anerkennung als Flüchtling erlischt. Die Bundesregierung vertritt die gegenteilige Rechtsauffassung; das Bundesverwaltungsgericht hat diese Rechtsauffassung im Januar 2017 bestätigt.

Betroffene können sich unter aufenthaltsrecht@hmdis.hessen.de per Mail oder postalisch an das Aufenthaltsreferat des Hessischen Innenministeriums wenden.


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecher: Volker Schmidt
Schlossplatz 1-3; 65183 Wiesbaden
Fon: 0611/350597; Fax: 0611/350601
Mail: presse-gruene@ltg.hessen.de
Web: https://www.gruene-hessen.de/landtag

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