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22.03.2017

NSU-Untersuchungsausschuss: Justiz muss Vorwurf der Falschaussage gegen Temme prüfen

Die GRÜNEN im Landtag hoffen auf eine rasche juristische Prüfung des Vorwurfs der Falschaussage gegen den ehemaligen hessischen Verfassungsschutz-Mitarbeiter Andreas Temme. „Wir wissen schon lange, dass die Vorgesetzte von Temme rund zwei Wochen vor dem Kasseler NSU-Mord alle V-Mann-Führer in einer Email bat, sich bei V-Leuten danach zu erkundigen, ob über ,diese Dinge‘ geredet werde. Gemeint waren Gespräche in den jeweiligen Kreisen der V-Leute über die bis dahin sieben Morden der Serie“, erklärt Jürgen Frömmrich, Obmann der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im NSU-Untersuchungsausschuss. „Herr Temme hat im hessischen Untersuchungsausschuss ausgesagt, sich nicht an die Mail erinnern zu können. Vor dem Bundestags-Untersuchungsausschuss hatte er zuvor gesagt, die Mordserie sei dienstlich nie ein Thema gewesen. Nachdem sich in den Akten des hessischen Ausschusses nun ein von ihm abgezeichneter Ausdruck der Mail gefunden hat, muss ein Gericht prüfen, ob die Aussage im Berliner Ausschuss strafrechtlich relevant ist.“

Temmes Aussagen waren immer wieder von Erinnerungslücken und Widersprüchen geprägt. „Herr Temme hat bereits im Prozess vor dem Oberlandesgericht München und auch vor dem Bundestags-Untersuchungsausschuss widersprüchliche und zum Teil unplausible Angaben gemacht, das hat sich leider auch bei seinen bislang zwei Befragungen in Wiesbaden wiederholt“, so Frömmrich. „Es entstand der Eindruck, dass er aus Angst um seine Karriere und seine Ehe seinen dienstlichen Vorschriften widersprechenden Aufenthalt im Kassler Internet-Café und seinen regelmäßigen Verkehr auf einer Flirtkontakte-Internetseite verheimlichen wollte. Offenbar war es ihm wichtiger, sich selbst zu schützen, als zur Aufklärung beizutragen. Angesichts der Dimension der Mordserie ist das nicht akzeptabel.“

„Daraus, dass Herr Temme die Mail seiner Vorgesetzten paraphiert hat, nun abzuleiten, dass sein Aufenthalt im Internetcafé einen dienstlichen Bezug gehabt haben soll, ist eine gewagte Hypothese. Es gibt bislang keinerlei Hinweise darauf in den umfangreichen Akten. Wir werden Herrn Temme noch einmal im Untersuchungsausschuss mit den Lücken und Widersprüchen in seinen Angaben konfrontieren. Das haben allerdings vor uns auch schon so erfahrene Strafrechtsexperten wie der Vorsitzende Richter in München, Manfred Götzl, getan. Weder die gründlich geführten staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen noch der Untersuchungsausschuss des Bundestages oder das Gericht in München haben irgendwelche Anhaltspunkte dafür gefunden, dass Temme Mitwisser des Mordes in Kassel gewesen sein könnte.“


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecher: Volker Schmidt
Schlossplatz 1-3; 65183 Wiesbaden
Fon: 0611/350597; Fax: 0611/350601
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