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22.03.2017

Gesetz über Hilfen für psychisch Kranke: Moderner Entwurf gibt Prävention und Unterstützung Vorrang vor Zwang

Die GRÜNEN im Landtag freuen sich, dass im Entwurf für ein Gesetz für Hilfen für psychisch Kranke (PsychKHG) zusätzliche Anregungen von Expertinnen und Experten aufgenommen  wurden. „Das neue Gesetz atmet den Geist der Prävention. Das wird schon im Titel deutlich: Es ersetzt das mehr als 60 Jahre alte , Gesetz über die Entziehung der Freiheit geisteskranker, geistesschwacher, rauschgift- oder alkoholsüchtiger Personen‘ oder kurz  ‚Freiheitsentziehungsgesetz‘. Die Haltung des neuen Gesetzes ist klar: Prävention, Hilfe und Heilung stehen im Fokus.“

„Bereits am ersten Entwurf haben Betroffene und ihre Angehörige, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Kommunen und andere Akteure mitgewirkt“, erläutert Bocklet. „Der Landtag hatte m April 2014 beschlossen, in einem umfangreichen Beteiligungsverfahren mit ihnen zu beraten, was ein modernes Gesetz für psychisch Kranke enthalten muss. Mit dem heute in den Landtag eingebrachten Änderungsantrag nehmen wir nun zusätzlich Anregungen aus der Experten-Anhörung über den Gesetzesentwurf auf.“

„Grundgedanke des Gesetzes ist es, Menschen mit psychischen Problemen und ihren Familien etwa über den sozialpsychiatrischen Dienst früh Hilfe anzubieten, damit eine Unterbringung erst gar nicht nötig wird. Ambulante, familien- und wohnortnahe Hilfe hat klaren Vorrang vor stationärer Behandlung. Diesen Grundsatz stärken wir nun zusätzlich durch Anlaufstellen, die rund um die Uhr erreichbar sind. Wir wissen aus Studien, dass damit geschlossene Unterbringungen signifikant gesenkt werden können, denn die Krisen psychisch Kranker richten sich nicht nach üblichen Bürozeiten.“

„Die Änderungen stärken auch die Rechte untergebrachter Personen: Sie sollen uneingeschränkt zu ihren Ärzten und Anwälten Kontakt aufnehmen können. Der Umfang der Dokumentationen an die Fachaufsicht wird klarer definiert, um mehr Transparenz zu ermöglichen. Geregelt wird auch, dass die Zuständigkeit für Kinder- und Jugendliche in der Zuständigkeit des Jugendamtes verbleibt. Das nun vorliegende Gesetz ist damit ein großer Fortschritt hin zu einer modernen Psychiatriepolitik, die den jüngsten Stand der fachlichen Diskussion integriert.“


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecher: Volker Schmidt
Schlossplatz 1-3; 65183 Wiesbaden
Fon: 0611/350597; Fax: 0611/350601
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