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22.03.2017

Informationsfreiheitsgesetz: Transparenz über staatliches Handeln ist Bürgerrecht

Die GRÜNEN im Landtag betonen die Notwendigkeit eines Informationsfreiheitsgesetzes für Hessen. „Der Zugang zu Informationen über staatliches und über Verwaltungshandeln ist ein Bürgerrecht“, betonte Jürgen Frömmrich, innenpolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, in der Debatte zu diesem Thema im Plenum des Landtages. „Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht auf Einsicht in öffentliche Dokumente und Akten, ein Recht auf Transparenz. Allerdings muss dabei auch der Datenschutz gewährleistet bleiben.“

„In einer Demokratie brauchen Bürgerinnen und Bürger Informationen, um Entscheidungen nachvollziehen, um mitbestimmen und mitentscheiden zu können“, so Frömmrich weiter. „Viele Informationen liegen heute schon in elektronischer Form vor, es ist also leichter geworden, sie Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung zu stellen. Zugleich wächst mit dieser leichteren Verfügbarkeit der Informationen die Gefahr, dass schutzwürdige Interessen berührt sind.“ Frömmrich nannte ein Beispiel aus Estland, das der Unterausschuss Datenschutz des Landtages jüngst besucht hatte: „Selbst das nationale Strafregister ist dort öffentlich und kann von jedem eingesehen werden – ein Beispiel, das den Konflikt zwischen Transparenz und Datenschutz gut illustriert und das wir uns so nicht vorstellen können. Andererseits können die Esten es beispielsweise nachvollziehen, wenn die Polizei das Nummernschild ihres Autos abgefragt hat, und eine Begründung dafür verlangen.“

CDU und GRÜNE haben im Koalitionsvertrag festgelegt, die Erfahrungen anderer Bundesländer und des Bundes mit ihren jeweiligen Informationsfreiheitsgesetzen auszuwerten und auf dieser Grundlage eine eigene Regelung vorzulegen. „Wir müssen ohnehin darüber reden, wie wir das Hessische Datenschutzgesetz an die neue Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union anpassen. In diesem Zusammenhang wird auch über den Zugang zu Informationen und Dokumenten zu reden sei. Denn wir stimmen mit dem hessischen Datenschutzbeauftragten Prof. Ronellenfitsch ausdrücklich überein, wenn er sagt, dass Datenschutz und Informationsfreiheit zwei Seiten einer Medaille sind.“

 


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
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