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20.03.2017

Neues Investitionsprogramm für kommunale Schulgebäude ermöglicht zusätzliche Investitionen von über 500 Millionen Euro

Die Koalition von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sorgt mit dem neuen Kommunalinvestitionsprogramm (KIP II) zusammen mit dem Bund dafür, dass mehr als 500 Millionen Euro in die Modernisierung und Erweiterung der hessischen Schulen fließen. „Auch KIP II zeigt, dass in Hessen Bildungsinvestitionen eine besonders hohe Priorität haben. Wir wollen gute und moderne Schulen, die unseren Kindern hervorragende Lernbedingungen bieten und sie auf die Herausforderungen in der Zukunft gut vorbereiten“, erklären der finanzpolitische Sprecher der CDU, Dr. Walter Arnold, und die kommunalpolitische Sprecherin der GRÜNEN, Eva Goldbach. „Bildungsinvestitionen sind die Grundlage für die Zukunft unserer Kinder und damit für die Zukunft des Landes insgesamt.“

Bundes- und Landesmittel fließen in kommunale Schulinfrastruktur
Wie schon beim erfolgreichen ersten Kommunalinvestitionsprogramm (KIP I) ergänzen sich auch jetzt ein Bundes- und ein Landesprogramm. Insgesamt erreichen beide Kommunalinvestitionsprogramme ein Volumen von mehr als 1,5 Milliarden Euro, die zum Großteil in die Bildungsinfrastruktur fließen. „Den kräftigen Impuls, den wir bereits mit dem KIP I bei den Investitionen in die Schulgebäude ausgelöst haben, wollen wir weiter verstärken. Daher werden die zusätzlichen Mittel des KIP II speziell und ausschließlich für die kommunale Schulinfrastruktur eingesetzt. Dies wird zu weiteren spürbaren Verbesserungen in den Schulen führen, über die wir uns gemeinsam mit den Schülern, Lehrern und Eltern freuen können“, betonte Arnold. „Land, Bund und Kommunen sehen den Bedarf und ziehen bei den Investitionen in die Schulgebäude an einem Strang.“

Alle hessischen Kommunen sollen profitieren
Das Bundesprogramm richtet sich nur an finanzschwächere Kommunen. Daher sei eine Ergänzung auch für jene hessischen Kreise und Städte sinnvoll, die über eine vergleichsweise hohe Finanzkraft verfügen, um auch deren Bedarf gerecht zu werden. Somit erhalten auch die Landkreise Darmstadt-Dieburg, der Main-Taunus- und der Hochtaunuskreis sowie die Städte Wiesbaden, Frankfurt und Marburg Mittel für ihre Schulgebäude. „Überall müssen Schulen renoviert und auf den neuesten technischen Stand gebracht werden. Neben nötigen Verbesserungen von der Schultoilette bis zur Mensa, vom Medienraum bis zum Pausenhof ist dabei ein Aspekt die energetische Gebäudesanierung: Schulen, die auf dem neuesten Stand der Energieeffizienz sind, sparen für die Schulträger bares Geld und sind ein entscheidender Beitrag zum Klimaschutz. Auch für den Ausbau ganztägiger Angebote sowohl im Rahmen des Pakts für den Nachmittag als auch für die Ausweitung der Ganztagsschule müssen die Schulen baulich fit gemacht werden. Hinzu kommt, dass gerade im Ballungsraum zwar die Steuereinnahmen höher sind, dafür aber auch gerade dort die Kapazitäten erweitert und viele neue Schulbauten für eine junge, wachsende Bevölkerung errichtet werden müssen“, erläutert Goldbach die besondere Zielrichtung des Landesprogramms. In der Höhe der Förderkontingente werde gleichwohl die unterschiedliche Finanzkraft berücksichtigt: Auf die finanzschwächeren Kommunen entfällt ein Förderkontingent pro Schülerin und Schüler, das mehr als doppelt so hoch ist wie für kommunale Schulträger mit höherer Finanzkraft. Beim 25 Prozent umfassenden Eigenanteil der Kommunen hilft das Land bei der Finanzierung, indem es einen großen Teil der Zinsen übernimmt.

Hessen setzt sich für mehr Flexibilität im Bundesprogramm ein
Arnold und Goldbach machten darauf aufmerksam, dass im Bundesprogramm derzeit lediglich Geld für Sanierung, Umbau und Erweiterung von Schulgebäuden vorgesehen sei. Hessen habe daher im Bundesrat beantragt, auch Neubauten und die Ausstattung der Schulräume in die Förderung aufzunehmen sowie die Programmlaufzeit zu verlängern: „Weil jede Kommune und jede Schule individuelle Bedarfe berücksichtigen muss, ist diese Flexibilität dringend nötig.“ Der hessische Vorschlag sei von den Ländern im Bundesrat bereits einstimmig angenommen worden. Nun gelte es, auch den Bund davon zu überzeugen, den Kommunen möglichst viel Freiraum zu gewähren.
Beide Abgeordnete wiesen darauf hin, dass das Land seinen Programmteil bereits konzipiert habe, bevor das Gesetzgebungsverfahren im Bund überhaupt abgeschlossen sei: „Wir sind schnell und wollen möglichst bald alle Voraussetzungen für den Programmstart schaffen. Wir stehen bereits in den Startlöchern und verfolgen aufmerksam das weitere Gesetzgebungsverfahren des Bundes.“


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecher: Volker Schmidt
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