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21.02.2017

Landesblindengeldgesetz: Gesetz zum Blindengeld muss an neue Bundesregeln angepasst werden

Die GRÜNEN im Landtag schlagen vor, den heute in Erster Lesung im Plenum des Hessischen Landtages behandelten Entwurf der SPD für ein Landesblindengeldgesetz zusammen mit dem anstehenden Entwurf der Landesregierung zu behandeln. „Das Landesblindengeldgesetz befindet sich derzeit in einer Überarbeitung, die demnächst von der Landesregierung in den Landtag eingebracht werden wird“, erklärt die behindertenpoltische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Sigrid Erfurth.  „Die Änderungen werden erforderlich, weil durch bundesgesetzliche Regelungen die bisherigen Pflegestufen in neue Pflegegrade umgewandelt wurden.“

 

Diese Änderungen auf Bundesebene haben zur Folge, dass auch das Landesblindengeldgesetz geändert werden muss. „Nach Auskunft des Sozialministeriums sind diese Änderungen in Arbeit, das nötige Änderungsgesetz wird in Kürze den Landtag erreichen“, so Erfurth weiter. „Es bietet sich daher an, den Gesetzentwurf der SPD, der eine Ausweitung des Blindengeldes zum Ziel hat, in einem gemeinsamen Verfahren zu beraten und zu besprechen.“


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecher: Volker Schmidt
Schlossplatz 1-3; 65183 Wiesbaden
Fon: 0611/350597; Fax: 0611/350601
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