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19.01.2017

NSU-Untersuchungsausschuss: Details zum Disziplinarverfahren gegen Andreas Temme

Aus Sicht der GRÜNEN im Landtag wird es in der kommenden Sitzung des NSU-Untersuchungsausschusses vor allem um Details zum Disziplinarverfahren gegen den früheren hessischen Verfassungsschutz-Mitarbeiter Andreas Temme gehen. „Wir hören zwei Zeugen aus dem Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) und eine Zeugin, die damals im hessischen Innenministerium tätig war“, erklärt Jürgen Frömmrich, Ausschuss-Obmann der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. „Alle drei waren in die Vorermittlungen zum Disziplinarverfahren eingebunden oder mit dem Verfahren befasst. Es geht in der morgigen Sitzung vor allem darum, noch offene Details aus diesem Bereich abzuklopfen.“

Der damals im Referat Geheimschutz des LfV tätige Zeuge W. hatte im Juli 2006 in einem Telefonat mit Temme, das wegen der laufenden Ermittlungen aufgezeichnet wurde, geäußert, er persönlich würde den zu diesem Zeitpunkt vom Dienst suspendierten Mitarbeiter wieder in den Dienst zurückkehren lassen. „Nach unseren bisherigen Erkenntnissen gab er damit keinesfalls die Meinung der Leitung des LfV und schon gar nicht des Innenministeriums wieder, für die klar war, dass Temme nicht wieder für den Verfassungsschutz arbeiten würde. Uns interessiert daher sehr, warum W. das Temme gegenüber anders darstellte.“

W. soll auch Auskunft dazu geben, wie die Sicherheitsüberprüfungen für Mitarbeiter des LfV damals liefen. „Unter anderem aufgrund der Tatsache, dass Temme sich nach dem NSU-Mord in Kassel nicht als Zeuge zur Verfügung gestellt hat, ist aus heutiger Sicht offensichtlich, dass er als Mitarbeiter des Landesamtes für Verfassungsschutz ungeeignet war.“


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecher: Volker Schmidt
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