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19.12.2016

NSU-Untersuchungsausschuss: Bei Sperrerklärung lag Fokus auf Quellen im Bereich Islamismus

Aus Sicht der GRÜNEN im Landtag hat die Sitzung des Untersuchungsausschusses des Landtages zum Kasseler NSU-Mord am Montag die Aktenlage zum Zustandekommen der Sperrerklärung zur Vernehmung der vom damaligen hessischen Verfassungsschutz-Mitarbeiter Andreas T. geführten V-Leute bestätigt. „Die Zeugen waren am Entscheidungsprozess und an Gesprächen mit der ermittlungsführenden Staatsanwaltschaft Kassel, die den Antrag auf Erteilung der Aussagegenehmigungen gestellt hatte, beteiligt“, erklärt Jürgen Frömmrich, Ausschuss-Obmann der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. „Sie erneuerten ihre Einschätzung, es sei dabei stets vor allem um die Quellen im islamistischen Spektrum gegangen. Der im rechten Milieu eingesetzte V-Mann Benjamin G. (Deckname ,Gemüse‘) sei nicht so wichtig gewesen, dass man seine Vernehmung hätte verweigern müssen, so die Erinnerung der Zeugen aus dem Innenministerium.“

„Wir haben heute erneut gehört, dass die Staatsanwaltschaft die Vernehmung aller Quellen beantragt und auf Gleichbehandlung bestanden hatte“, so Frömmrich weiter. Daher habe das Innenministerium auch nicht zwischen der Schutzwürdigkeit der Quellen differenziert. „Aus heutiger Sicht wäre es wünschenswert gewesen, Benjamin G. wäre vernommen worden. Leider finden wir keine Anhaltspunkte dafür, dass dies ernsthaft erwogen worden wäre. Die Erinnerungen der Zeugen an die seinerzeit geführten Gespräche blieben jedoch vage.“

Die Zeugen bestätigten auch, dass die Staatsanwaltschaft als Herrin des Ermittlungsverfahrens von der Vernehmung zum Zeitpunkt der Gespräche keine Erkenntnisse mehr erwartete, die zu einer Konkretisierung des Tatverdachts gegen T. hätten führen können.


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
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