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13.09.2016

Schwangerschaftskonfliktgesetz – Beratung weiter auf hohem Niveau und vertrauliche, sichere Geburten ermöglicht

Mit der Änderung zum Hessischen Ausführungsgesetz des Schwangerschaftskonfliktgesetzes (HAGSchKG) stellt die Landesregierung auch weiterhin die Schwangerschaftskonfliktberatung auf einem hohen Niveau sicher. „Die Beratungsstellen übernehmen die verantwortungsvolle Aufgabe, werdende Eltern über Risiken und mögliche Konflikte, die eine Geburt oder möglicher Schwangerschaftsabbruch mit sich bringt, zu helfen und informieren“, betont Sigrid Erfurth, frauenpolitische Sprecherin der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag. „Der Entwurf sichert weiterhin zu, mindestens eine Beratungsstelle pro 40 000 Einwohner zu fördern und begrenzt im Sinne der Trägervielfalt, dass nicht mehr als 20 Prozent der Beratungsstellen von Ärzten besetzt werden dürfen. Damit kann eine unabhängige Beratung in Hessen gewährleistet werden.“

Erstmals regelt das HAGSchKG auch die Kostenerstattung für die vertrauliche Geburt. „Seit Mai 2014 ist das Gesetz zur Regelung der vertraulichen Geburt in Kraft. Es soll zum Schutz des Kindes sicherstellen, dass Schwangere ihre Identität bei einer Entbindung nicht preisgeben müssen und dennoch die Möglichkeit erhalten, ihr Kind im sicheren und geschützten Rahmen gebären zu können“, erklärt Erfurth. „Das gesamte Verfahren ist aufwändig und beratungsintensiv. Es sind viele Gespräche und qualifizierte Beraterinnen gefragt, um eine gemeinsame Lösung für die schwangere Frau und das Kind zu erarbeiten. Dass es jetzt in dem Entwurf einen Vorschlag gibt, wie die Vergütung der Beratung für die vertrauliche Geburt bei den Trägern geregelt wird, ist daher sehr wichtig. Ich bin sehr gespannt, in der Anhörung zu erfahren, wie die Verbände den Vorschlag des Sozialministeriums bewerten.“

„Eine Entscheidung, mit der die Träger sicher nicht ganz zufrieden sein werden, ist die Förderhöhe. Die Diskussion kennen wir aus den Vorjahren. Hier gab es immer wieder den Wunsch, die Förderpauschale anders zu ermitteln. Die bisherige Förderhöhe liegt im bundesweiten Vergleich im oberen Drittel, womit wir in Hessen vorne mit dabei sind“, schließt Erfurth ab.

Hintergrund: Das Schwangerschaftskonfliktgesetz gibt als Bundesgesetz den Ländern vor, eine ergebnisoffene Schwangerschaftskonfliktberatung durchzuführen, die Trägervielfalt der Beratungsstellen sicherzustellen und die Beratungsstellen zu finanzieren. Mit dem Hessischen Ausführungsgesetz kommt das Land dieser Pflicht nach und regelt auch erstmals die Kostenerstattung für die vertrauliche Geburt.


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecher: Volker Schmidt

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