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30.08.2016

Klage gegen Jagdverordnung: FDP-Populismus gegen mehr Tierschutz in der Jagd

Aus Sicht der GRÜNEN im Landtag ist die Klage der FDP-Fraktion gegen die Hessische Landesjagdverordnung populistische Stimmungsmache gegen die Naturschutz- und Tierschutzpolitik der Landesregierung. „Diese Klage kann nur ein klarer Schuss nach hinten werden, um in der Jägersprache zu bleiben“, kommentiert Ursula Hammann, Sprecherin für Natur- und Tierschutz bei den GRÜNEN. „Die Jagd- und Schonzeiten werden in Hessen – wie in anderen Bundesländern auch – durch Rechtsverordnung der zuständigen Ministerien festgelegt. Das hat die FDP als Teil der damaligen Regierungskoalition sogar selbst bei der Novellierung des Jagdgesetzes in Paragraf 43 ausdrücklich so geregelt. Genau das hat die GRÜNE Umweltministerin Priska Hinz nun umgesetzt. Die Entwürfe wurden intensiv im Parlament beraten und sogar eine Anhörung im Landtag durchgeführt, was rechtlich nicht nötig gewesen wäre. Warum sich jetzt der Staatsgerichtshof mit diesem völlig normalen Vorgang beschäftigen soll, ist absolut unverständlich.“

Die von CDU und GRÜNEN getragene Landesregierung hatte im vergangenen Jahr eine neue Jagdverordnung auf den Weg gebracht. Dazu Hammann: „Die neuen Regelungen beruhen auf wissenschaftlichen Grundlagen und werden einen Beitrag für den Erhalt des Waldes, der Naturlandschaft und der Artenvielfalt leisten. Die neue Jagdverordnung stärkt eine ethisch vertretbare und tierschutzgerechte Jagd, denn sie enthält deutliche Verbesserungen zum Schutz des Wildes.“ Neben Jagdzeiten werden auch Jägerprüfung und Hegegemeinschaften neu geregelt. „Wir sind davon überzeugt, dass die neuen Regeln zu einer naturverträglichen Jagd im Interesse des Tier- und Naturschutzes und damit im Interesse aller beitragen werden“, so Hammann.

Jagdzeiten wurden teils verkürzt, einige Tierarten aus der Jagd genommen. Außerdem wurden konkrete Schutzzeiten für Tierarten eingeräumt, für die es bisher keine Schonzeiten gab. Auch Waschbär und Fuchs haben nun Schonzeit ab der Geburt der Jungen bis zum Ende der Aufzucht. „Die Kritik der FDP daran zeigt deren mangelndes ethisches Verständnis im Tierschutz“, erläutert Hammann. „Paragraf 22 des Bundesjagdgesetzes gewährt Elterntieren ohnehin automatisch Schutz, der leider in der Praxis immer wieder unterlaufen wird. Die neuen Schonzeiten stellen lediglich sicher, dass das in Hessen nicht mehr ungestraft geschehen kann. Die angebliche Rechtsstaatspartei FDP müsste das eigentlich begrüßen.“


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecher: Volker Schmidt

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