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20.05.2016

Internationaler Tag der Artenvielfalt: Storch, Biber und Biene schützen für Natur und Landwirtschaft

„Artenschutz bedeutet auch Erhalt unserer Lebensgrundlagen“, erklären die GRÜNEN im Landtag zum „Internationalen Tag der Artenvielfalt“ am kommenden Sonntag (22. Mai). „Es gibt zahlreiche Gründe dafür, die Artenvielfalt zu erhalten“, so Ursula Hammann, naturschutzpolitische Sprecherin der GRÜNEN. „Artenschutz ist nicht nur eine rechtliche Verpflichtung, die im Grundgesetz als Staatsziel verankert ist. Jede Art hat ihre Daseinsberechtigung, sei es um ihrer selbst willen oder weil sie in Wechselwirkungen mit anderen Arten steht. So hängen beispielsweise die meisten unserer Nahrungspflanzen von der Bestäubung durch Insekten ab, die oft Pflanzenschutzmitteln zum Opfer fallen. Feldhase und Rebhuhn sind mittlerweile gefährdet, da deren natürliche Lebensräume durch den Menschen zerstört werden.“

„Einige Erfolge im Bereich Naturschutz gibt es bereits in Hessen. Erfreulicherweise siedeln sich wieder vermehrt Arten wie Storch, Luchs, Wildkatze oder auch der Biber in einigen Gebieten an“, begrüßt Hammann. „Die Art einer Flusslandschaft spielt für den Biber eine große Rolle. So müssen Flussauen und breite Uferflächen geschaffen werden, die den großen Bauaktionen der Biber genügend Raum lassen. In diesen neu geschaffenen Uferlandschaften können sich wiederum andere seltene Arten, wie Grasfrösche, Libellen oder Störche ansiedeln, die sonst durch Flussbegradigungen oder Bebauung nahe des Ufers sowie Feldbewirtschaftung verdrängt werden.“

Auch in landwirtschaftlich geprägten Regionen spielt die Artenvielfalt eine große Rolle. Farn- und Blütenpflanzen, aber auch viele Brutvogelarten sind auf offene Wiesen- und Ackerlandschaften angewiesen. Der Sachverständigenrat für Umweltfragen weist in seinem aktuellen „Umweltgutachten 2016“ darauf hin, dass der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln einen großen Faktor für den Rückgang der Artenvielfalt darstelle. „In der aktuellen Debatte um den Einsatz von Glyphosat muss immer auch die Gefährdung der Artenvielfalt mit bedacht werden. Deshalb sind Agrarumweltmaßnahmen für Blühstreifen oder eben Pufferzonen an Gewässern wichtig. Aber auch alternative Methoden der Unkrautbekämpfung, wie sie im ökologischen Landbau praktiziert werden, müssen weiter vorangetrieben werden“, so Hammann.

„Naturschutz ist natürlich auch eine Herzensfrage. Die meisten Menschen suchen gern in einer möglichst vielseitigen Naturlandschaft nach Ausgleich und Erholung. Darüber hinaus bedeutet Naturschutz aber auch konkrete Bemühungen mittels Artenhilfsprogrammen, bei denen beispielsweise die Landwirtschaft oder auch Bauplanungen mit einbezogen werden müssen.“


Pressestelle der Fraktion B�NDNIS 90/DIE GR�NEN im Hessischen Landtag
Pressesprecher: Volker Schmidt

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