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20.04.2016

Berufsschule – SPD-Entwurf für Änderung des Schulgesetzes geht am Ziel vorbei

Aus Sicht der GRÜNEN im Landtag geht der SPD-Gesetzentwurf für eine höhere Altersgrenze beim Berufsschulbesuch an den selbstgesetzten Zielen vorbei. Der Entwurf für eine Änderung des Schulgesetzes sieht vor, dass die Altersgrenze für den Anspruch, eine Berufsschule besuchen zu können, auf 27 Jahre angehoben wird. „Die SPD begründet ihren Antrag damit, dass sie jungen erwachsenen Flüchtlingen den Zugang zur Berufsschule ermöglichen will“, erläutert der Abgeordnete Daniel May die Ablehnung des SPD-Entwurfs durch die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag. „Sie übersieht dabei aber, dass das Schulgesetz für alle jungen Erwachsenen gilt. Die SPD würde also nicht nur Flüchtlingen, sondern allen bis 27 das Recht eingestehen, die Berufsschule zu besuchen. Diese Ausweitung würde die vollschulische Ausbildung zu Lasten der dualen Berufsausbildung schwächen.“

DIE GRÜNEN erkennen durchaus an, dass es bei den Geflüchteten, die bereits 18 Jahre oder älter sind, weiteren Förderbedarf gab. Die Landesregierung habe darauf aber längst reagiert: Im Programm InteA (Integration und Abschluss) können Flüchtlinge bis zum 21. Lebensjahr aufgenommen werden. Das Wirtschaftsministerium hat mit „Wirtschaft integriert“ ein weiteres Programm aufgelegt, mit dem unter 27-jährige Flüchtlinge, deren Deutschkenntnisse noch nicht für eine Ausbildung ausreichen, der Weg zu einem Berufsabschluss erleichtert wird. Das Ministerium für Wissenschaft und Kunst unterstützt zudem die Anstrengungen der hessischen Hochschulen, Angebote für Flüchtlinge zu schaffen, um diesen ein Studium zu ermöglichen. „Die Landesregierung hat also bereits besondere Förderangebote für junge Erwachsene unter den Geflüchteten geschaffen.“


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecher: Volker Schmidt

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