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26.11.2015

Vollzugsgesetze – Resozialisierung als Vollzugsziel umgesetzt

Im Strafvollzug gehören nach Ansicht der GRÜNEN Resozialisierung, Sicherheit und Eingliederung zusammen. Die Aufnahme des Vollzugsziels Resozialisierung ins Strafvollzugsgesetz schafft dafür auch die rechtliche Grundlage. „Wir GRÜNE haben schon lange gefordert, Resozialisierung als Ziel und Aufgabe der Anstalten in die Vollzugsgesetze mit aufzunehmen. Denn Ziel einer Gesellschaft muss es sein, auch den Menschen, die Fehler begangen haben und deshalb im Gefängnis sind, langfristig ein verantwortliches Leben in Freiheit zu ermöglichen. Dies gebietet schon die im Grundgesetz verankerte Würde des Menschen. Sie gilt für jeden – ausnahmslos“, erklärt Karin Müller, rechtspolitische Sprecherin der GRÜNEN.

Der Leitgedanke der Resozialisierung stehe auch im Einklang mit der Sicherheit. „Resozialisierung und Sicherheit sind keine Gegensätze sondern zwei Seiten derselben Medaille. In der Praxis wurde dieser Gedanke bereits auch gelebt, deswegen sind wir froh, dass nun auch im Gesetz eine Klarstellung formuliert wurde.“

Des Weiteren sehe der Gesetzentwurf vor, Wohngruppen auch im Erwachsenenvollzug zu ermöglichen und das Höchstmaß des disziplinarischen Arrests von vier auf zwei Wochen zu reduzieren. Auch das Thema Extremismus findet seinen Niederschlag im Entwurf; hier wurden Vorschläge der hessischen NSU-Expertenkommission berücksichtigt und den Anstalten verbesserte Handlungsmöglichkeiten bei der Bekämpfung extremistischer Bestrebungen gegeben.

„Der Entwurf nimmt Anregungen der Vollzugspraxis auf und berücksichtigt die aktuelle Rechtsprechung hessischer Gerichte. Er wird die Vollzugspraxis erleichtern und den Beschäftigten ein wirksames Werkzeug bei deren täglicher Arbeit an die Hand geben, ohne die Grundrechte der Gefangenen zu verletzten. Es bleibt somit festzuhalten, dass die Vollzugsgesetze sich bewährt haben, die den Bedürfnissen der Praxis Rechnung tragen und durch einige Anpassungen Hessen im Bereich des Vollzugs noch zukunftsfähiger machen“, so Müller.

Auch das heute mit verabschiedete Jugendvollzugsgesetz habe sich bewährt. „Oft ist der Jugendvollzug die letzte Station nach erfolglosen präventiven Jugendhilfemaßnahmen. Der Jugendvollzug kann ein Ort der Umkehr sein. Für jeden Jugendlichen, der danach ein selbstbestimmtes Leben führt, ohne weiter in die Kriminalität abzurutschen, hat sich die Anstrengung gelohnt.“


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecher: Volker Schmidt

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