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14.08.2015

Sozialmittel für Kommunen: Neuer Schub für Frauenhäuser und Schuldnerberatung

Für die Landtagsfraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sind die jährlich zusätzlichen 5,4 Millionen Euro an sozialen Hilfen für die hessischen Kommunen ein wichtiger Schritt, um überschuldeten Menschen Wege aus der Armutsspirale zu zeigen und Frauen und Kinder vor Gewalt zu schützen. Insgesamt stehen nun statt 13,8 über 19,2 Millionen Euro im Landeshaushalt für viele soziale Einrichtungen in den Landkreisen und kreisfreien Städten bereit. „Wir wollen Armut und Ausgrenzung vermeiden und von Gewalt bedrohte Frauen und Kindern unterstützen und helfen. Die Vereinbarung zwischen Land und Kommunen macht den Weg frei für deutlich mehr Mittel für Schuldnerberatungsstellen, Einrichtungen für den Schutz von Frauen und spezielle Beratung für Opfer von sexueller Gewalt. Dieses Paket ist ein wichtiger Schub für viele soziale Einrichtungen in Hessen und wir freuen uns, dass damit viele Punkte der Koalitionsvereinbarung umgesetzt werden“, erklärten Dr. Ralf-Norbert Bartelt und Marcus Bocklet, die sozialpolitischen Sprecher von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Bartelt, hob besonders hervor, dass die Unterstützung über die Kommunalisierung sozialer Hilfen erfolge. „Wir stellen den Kommunen zusätzliche Mittel zur Verfügung, damit sie vor Ort zielgenau ankommen. Die Kommunen wissen am besten, was wo gefördert werden soll und wo das Geld aus dem Landeshaushalt den maximalen Nutzen bringen kann. Dies ist im Sinne der Subsidiarität der richtige Weg, um die bedürftigen Menschen zu erreichen. Ein ganz besonderes Anliegen war uns dabei, den Schutz von Frauen, Kindern und Jugendlichen vor Gewalt durch zusätzliche Mittel zu verbessern.“

Bocklet ergänzte: „Zukünftig gibt das Land fast zwei Millionen Euro dafür aus, dass wir verschuldeten Menschen den Weg zurück in die Schuldenfreiheit ermöglichen. Wir wissen, dass dies eines der größten Hemmnisse für Arbeitslose ist, wieder zurück in die Arbeitswelt zukehren. Lohnpfändungen und drohende Kündigung noch in der Probezeit stehen der Arbeitsaufnahme entgegen. Und dabei profitieren alle Seiten: Menschen, die wieder ihre Arbeit aufnehmen und sich selbstständig versorgen können, helfen auch der öffentlichen Hand soziale Hilfen mittelfristig zu sparen. Denn arbeitende Menschen bezahlen ihre Wohnung und ihre Lebensführung selbst.“

Für Frauenhäuser und Interventionsstellen für den Schutz vor Gewalt stellt das Land zusätzlich 2,4 Millionen zur Verfügung. Diese Million mehr im Vergleich zu 2014 wird ein Schub für viele Einrichtungen, die diese Arbeit seit Jahren leisten. Denn die Vereinbarung stellt klar, dass neue Mittel nur dann fließen, wenn sich die Kommunen weiterhin in der bisherigen Höhe finanziell beteiligen. Damit soll sichergestellt werden, dass die zusätzlichen Landesgelder auch vor Ort ankommen.

„Die 1,12 Millionen Euro für Beratungsstellen für Opfer sexueller Gewalt stellen eine Verdreifachung der Mittel dar. Damit wollen wir zeigen, wir wichtig uns dieses Thema nach all den schlimmen Veröffentlichungen sexueller Missbrauchs sind. Wir bieten nun auch eine verbesserte Struktur für diese Opfer an, in denen Ansprechpartner zur Verfügung stehen und somit direkt Hilfe bieten“, so Bartelt und Bocklet.


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