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07.07.2015

Gleichberechtigungsgesetz: Neufassung unterstützt geschlechtergerechte Führungskultur und Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Gleichberechtigungsgesetz youtube Vorschau

Video: Sigrid Erfurth über das neue Gleichberechtigungsgesetz

Die Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag freuen sich, den Gesetzesentwurf zum Hessischen Gleichberechtigungsgesetz zu präsentieren. „Mit diesem Entwurf stärken wir Frauen in der öffentlichen Verwaltung und leisten einen wichtigen Beitrag zu konsequenten Frauenförderung in Hessen. Wir erleichtern maßgeblich den Aufstieg von Frauen in Führungspositionen und die Vereinbarkeit von Familienaufgaben und Beruf. Weiterhin stärken wir direkt die Rolle der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten: Wir führen erstmals ein Organklagerecht für Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte ein. Sie können damit bei zentralen Entscheidungen nicht mehr umgangen werden“, erklären die frauenpolitischen Sprecherinnen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag Claudia Ravensburg und Sigrid Erfurth.

Leitendes Prinzip des Entwurfes ist es, mehr Frauen in Führungspositionen zu bringen. „Unser Gesetz ermöglicht mehr Führung in Teilzeit, mehr Fortbildung für Frauen und eine geschlechtergerechte Führungskultur. Jede Dienststelle wird verpflichtet, Gleichstellungspläne zu erstellen und umzusetzen. Damit wird Hessen gerechter und frauenfreundlicher“,  so Claudia Ravensburg und Sigrid Erfurth weiter.

„Flexible Arbeitsmodelle wie Teilzeit- und Telearbeit ermöglichen die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Familienaufgaben werden in Zukunft besonders berücksichtigt. Die öffentliche Verwaltung wird damit familienfreundlicher und sichert Frauen und Männern mit Familie eine langfristige Wiedereinstiegs- und Beschäftigungsperspektive“, unterstreicht Claudia Ravensburg.

„Das neu eingeführte Organklagerecht und Initiativrecht der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten ist wegweisend für ihre starke Stellung innerhalb der Verwaltung. Wir greifen damit eine wichtige Forderung der Frauenverbände auf. So hat die Beauftragte nicht nur Pflichten, sondern das einklagbare Recht, in Personal- und Organisationsfragen mit zu entscheiden und Gleichstellungsmaßnahmen zu fordern. Neu ist auch, dass künftig bereits in Dienststellen ab 150 Beschäftigten eine Mitarbeiterin mit einem Viertel ihrer Dienstzeit freigestellt werden soll. Das fördert die geschlechtergerechte Verwaltung“, betont Sigrid Erfurth.

Das Gesetz soll die Chancen für Frauen und Männer im öffentlichen Dienst verbessern, sich gleichermaßen selbstbestimmt  verwirklichen zu können. Der öffentliche Dienst soll Vorbild für hessische Unternehmen sein, die Gleichberechtigung von Frau und Mann weiter voranzubringen.


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecher: Volker Schmidt

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