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26.03.2015

Kommunale Wahlbeamte - GRÜNE: Modernisierung des Dienstrechts rechtzeitig vor der Kommunalwahl

Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN freut sich, dass rechtzeitig vor der Kommunalwahl 2016 eine Modernisierung des Dienstrechts für kommunale Wahlbeamte beschlossen wurde. „Mit der Neuregelung der Altersversorgung der Wahlbeamten wird deren Versorgung an die Regelungen in anderen Ländern angepasst.“ Mit der neuen gesetzlichen Regelung fällt die Altersgrenze für Wahlbeamtinnen und –beamten. Künftig können alle Volljährigen ein solches Amt anstreben.

CDU und GRÜNE haben sichergestellt, dass Beihilfeberechtigte gegen Zahlung eines monatlichen Beitrags auch künftig Wahlleistungen (Chefarztbehandlung und Zweibettzimmer) im Rahmen der Beihilfe erhalten können. „Das ist eine vernünftige Lösung. Die Wahlbeamtinnen und –beamten können sich frei entscheiden, ob sie die Wahlleistungen durch Zusatzbeitrag weiterhin über die Beihilfe abdecken, ihn über eine private Versicherung finanzieren oder auf die Wahlleistungen verzichten.“ Diese Lösung habe sich bereits in Rheinland-Pfalz bewährt.


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecher: Volker Schmidt

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