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18.12.2014

Verfolgung und Unterdrückung Homosexueller nach 1949 GRÜNE: Erinnerung hochhalten

Frankfurter EngelVor 20 Jahren wurde der Paragraph 175 aus dem Strafgesetzbuch gestrichen – erst seit diesem Zeitpunkt stehen einvernehmliche sexuelle Handlungen zwischen erwachsenen Männern nicht mehr unter Strafe. Nach Ansicht der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN geht es heute darum, die Erinnerung an die Verbrechen der Vergangenheit hochzuhalten, aber auch um Mahnung für Gegenwart und Zukunft. Kai Klose, lesben- und schwulenpolitischer Sprecher der GRÜNEN, betont daher, wie wichtig es ist, dass der Landtag 2012 die Kraft gefunden hat, sich in einem einstimmigen Beschluss bei den Opfern des Paragraphen 175 zu entschuldigen und eine Ausstellung und Dokumentation ihrer Schicksale zu initiieren und zu unterstützen. „Diesem Auftrag kommt die neue Landesregierung nach: Mit dem Sozialbudget stehen dafür 100.000 Euro zur Verfügung“.

„Der Paragraph 175 stammt von 1871 und wurde während des Nationalsozialismus sogar nochmals verschärft. Seitdem konnten ein Brief oder ein Blick als strafwürdig ausgelegt werden. Insgesamt wurden zwischen 1933 und 1945 etwa 50.000 Urteile wegen ‚Unzucht‘ von Männern gefällt. Auch das ist Teil des schrecklichsten Kapitels deutscher Geschichte, für das wir uns schämen“, so Klose weiter.

Leider habe sich dieser menschenunwürdige Umgang mit Lesben und Schwulen auch nach der Befreiung vom Nationalsozialismus fortgesetzt. „Weder die Alliierten noch die junge Bundesrepublik waren in der Lage, diese Ausgrenzung zu beenden und wenigstens die Verschärfung des Paragraphen 175 aufzuheben. Stattdessen wurden aus den KZs befreite Homosexuelle zur Verbüßung ihrer Reststrafe sogar in den normalen Vollzug überstellt. Der § 175 in der verschärften Form der Nazis galt fort, zwischen 1950 und 1969 gab es rund 100.000 Ermittlungsverfahren und 50.000 Verurteilungen. Dieses Versagen der jungen Demokratie ist beschämend.“

„Es war wichtig, dass der Deutsche Bundestag im Jahr 2002 die Urteile bis 1945 für ungültig erklärte. Leider gilt das noch nicht für die Urteile aufgrund des gleichen Paragraphen, die bis 1969 gefällt wurden. Es ist nur sehr schwer erträglich, dass im demokratischen Deutschland weiterhin Männer mit dem Stigma leben müssen, vorbestraft zu sein, nur weil sie schwul sind. Wir begrüßen deshalb ausdrücklich, dass die Bundesregierung angekündigt hat, zu prüfen, welche verfassungsrechtlichen Möglichkeiten bestehen, um auch die Urteile nach 1945 aufzuheben.“


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecher: Volker Schmidt

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