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24.10.2014

Konsortialvertrag zum Flughafen - GRÜNE: Hessen und Frankfurt sind den Interessen der Region verpflichtet

Das Land Hessen und die Stadt Frankfurt als größte Anteilseigner der Fraport AG sind sich einig darin, auf möglicherweise steigende Verkehrszahlen am Frankfurter Flughafen möglichst lange mit Alternativen zum Bau eines neuen Terminals zu reagieren. Dass sie dieses Ziel in ihrem Konsortialvertrag festschreiben, ist für die GRÜNEN im Landtag ein wichtiges Zeichen: „Für die Mehrheitseigner des Flughafens ist die nachhaltige Entwicklung des Flughafens im Interesse der Region entscheidend. Diese kann in einem dicht besiedelten Ballungsraum wie dem Rhein-Main-Gebiet nur gelingen, wenn wirtschaftliche Aspekte im Einklang stehen mit dem Bedürfnis der Menschen nach mehr Ruhe“, sagt Angela Dorn, Parlamentarische Geschäftsführerin der Fraktion von BÜNDNIS 90/ GRÜNEN.

„Für das Land und die Stadt Frankfurt muss daher bei jeder Entscheidung in den Gremien der Fraport ein wichtiges Kriterium sein, dass der Flughafen die Anwohner nicht immer weiter belasten darf. Das steht nun auch mit Bezug auf ein drittes Terminal verbindlich im Konsortialver¬trag“, so Dorn weiter. Damit findet eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag der hessischen GRÜNEN mit der CDU Eingang in das Papier, das die Zusammenarbeit zwischen den beiden größten Anteilseignern der Fraport regelt.

„Wir haben eine Pflicht gegenüber den Anwohnern des Flughafens, aber auch gegenüber den hessischen Steuerzahlern“, ergänzte Dorn. Das geplante Investitionsvolumen von mehr als zwei Milliarden Euro stelle den Flughafenbetreiber vor eine erhebliche ökonomische Herausforderung. Mit der Überprüfung der Wachstumsprognosen für den Flughafen durch externe Gutachter komme das Land auch seiner Sorgfaltspflicht als Anteilseigner nach.

Der Konsortialvertrag regelt seit April 2001 die Grundsätze der Zusammenarbeit von Stadt Frankfurt und Land Hessen in den Gremien der Fraport AG. Beide gemeinsam halten gut 51 Prozent der Anteile am Grundkapital der Fraport AG. Der Vertrag zielt darauf ab, dass Stadt und Land ihre Stimmrechte im Aufsichtsrat und ihre Mitwirkungsrechte in der Aktionärsstruktur gemeinsam wahrnehmen.


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