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11.09.2014

Härtefallkommissionsgesetz - GRÜNE: Anhörung zeigt, dass Änderungen wichtig und richtig sind

Die Änderung des Härtefallkommissionsgesetzes bringt nach Ansicht der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wichtige Verbesserungen für gut integrierte Flüchtlinge mit ungesichertem Aufenthaltsstatus. Das habe auch die heutige Anhörung dazu gezeigt. „Wir freuen uns über die Unterstützung der Flüchtlings- und Menschenrechtsorganisationen für das Gesetz. Die Änderung des Härtefallkommissionsgesetzes werden klare Verbesserungen bringen: In Zukunft können auch Menschen, die auf staatliche Transferleitungen angewiesen sind, als so genannter ,Härtefall‘ anerkannt werden. Insbesondere alleinerziehende Mütter werden von den neuen Regelungen profitieren“, erklärt Mürvet Öztürk, migrationspolitische Sprecherin der GRÜNEN. Außerdem werde zur Anerkennung künftig eine einfache Mehrheit in der Härtefallkommission genügen.

DIE GRÜNEN nehmen die Bedenken der Kommunalorganisationen in Bezug auf die Kosten, die auf sie zukommen,  sehr ernst: „Die Aufnahme von Flüchtlingen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, an der Bund, Länder und Kommunen gemeinsam mitwirken müssen.“

Die Anhörung habe deutlich gemacht, dass es den Regierungsfraktionen von CDU und GRÜNEN gelungen ist, eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag umzusetzen, die direkte Verbesserung für die Menschen in Hessen bringt. Im Anschluss an die Anhörungen werden gegebenenfalls Änderungen in den Gesetzentwurf eingearbeitet, bevor er dem Innenausschuss um Landtag zur endgültigen Abstimmung noch in diesem Jahr vorgelegt wird.


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecher: Volker Schmidt

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